Frage zum PEPP Entgeltkatalog

  • hallo

    ich wollte mich erkundigen, ob und inwieweit die einzeln erbrachten therapieeinheiten eine rolle in der entgeldabrechnung machen. so wie ich den entgeldkatalog verstehe sind diese derezti komplett unrelevant, es sei denn es handelt sich um eine intensivbehandlung mit mehr als drei oder mehr merkmalen. ist dies richtig?

    im pepp-entgeldkatalog sind ja jeweils zwei formen in den unterschiedlichen f-diagnosegruppen aufgeführt. ohne und jeweils mit komplizierender konstellation. ergibt sich diese durch therapieeinheiten oder kommt es dort nur auf nebendiagnosen an?

  • Hallo Hankey,

    abgesehen von der (psychosomatisch-)psychotherapeutischen Komplexbehandlung spielen die TE tatsächlich keine nennenswerte Rolle - übrigens auch nicht in der Funktion Intensivbehandlung ab 3 Merkmalen!

    Eine komplizierende Konstellation hängt je nach Diagnose mit Faktoren wie erhöhtem Betreuungsaufwand, Intensivbehandlung ab 3 Merkmalen, Alter > 65 Jahre und sog. komplizierenden somatischen und/oder psychiatrischen Nebendiagnosen zusammen... zuweilen sogar mit speziellen Hauptdiagnosen.

    Das alles ist aber nicht mal eben so schnell und einfach zu beantwortenen - dafür ist die Sache a bisserl zu komplex, und nur nach intensivem Studium im Definitionshandbuch nachvollziehbar!

    Schöne Grüße
    Anyway

    Einmal editiert, zuletzt von Anyway (5. Juli 2013 um 10:19)

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall: Eine Patientin (<65) ist 40 Tage in Behandlung und durchgängig als intensiv mit 3-4 Merkmalen eingestuft. Hauptdiagnose war eine F10.6.
    Da unser Grouper hier als PEPP die PA15A (Organische Störung... mit kompl. Konstellation) ausgibt und nicht wie von mir erwartet die Prä-PEPP P004Z dachte ich zuerst an einen Grouperfehler. Aber auch der Webgrouper der Uni Münster brachte die gleiche PEPP. Die Gewichtung der PA15A ist sogar höher als die der P004Z, aber ich finde im Definitionshandbuch nichts was auf diese Ausnahme hinweist. So wie ich das System bisher verstanden habe, werden die Fälle die die Bedingungen der Prä-PEPPs erfüllen unabhängig von der Diagnose eingruppiert. das scheint aber nicht immer der Fall zu sein.
    Kann jemand diesen Sachverhalt aus dem Definitionshandbuch erklären? Gibt es noch mehr Ausnahmen?

    Grüße, helmutwg

  • Hallo Helmutwg,

    ich kann den Grund leider nicht anhand des Definitionshandbuches nachvollziehbar machen. Aus der Somatik kenne ich es so, dass immer die am höchsten bewertete DRG angesteuert wird, wenn eine Kodierung die Kriterien mehrerer DRGs erfüllt. Normaler Weise wird das anhand der Abfragereihenfolge im Definitionshandbuch klar.
    Die Abfragereihenfolge ist aber nicht über die Prä-PEPPs und dann die Strukturkategorien angegeben.

    Meiner Meinung nach liegt der Grund in der Tatsache, dass wie beschrieben zwei PEPPs prinzipiell angesteuert werden könnten (P004Z und PA15A). Dann wird die höher bewertete vom Grouper genommen, also hier die PA15A.

    Viele Grüße, vielleicht hat ja noch jemand eine bessere Erklärung oder den schriftlichen Beweis

  • Hallo looney_doc,

    danke für den Beitrag. Ich habe die Stelle jetzt gefunden.
    Im Definitionshandbuch ist der Prozess der Prüfung (S. 21/22) eigentlich genau beschrieben. Allerdings definiert nicht die Reihenfolge der Prozessshapes die Abfolge der Prüfungen, sondern die Nummerierung (0-17) rechts neben den Kästchen gibt die Reihenfolge der Prüfung vor (s. Seite 4):
    Danach wird zuerst die Zugehörigkeit zu einer Prä-Strukturkategorie "teilstationär" geprüft (0-2), es folgt die Prüfungen Schlafapnoesyndrom (3), Fehlkodierung (4, 5), Intensivbehandlung KJP (6,7), Erhöhter Betreuungsaufwand 1.1 (8-11).
    Jetzt kommen die Organischen Störungen (12) mit der PA15A und dann erst die Intensivbehandlung ab 3 Merkmale (13). Erst dann kommt die Prüfung der vollstationären Bereiche KJP (14), Psychosomatik (15), Psychiatrie (16).
    Warum man den Prozess nicht gleich in der richtigen Reihenfolge abgebildet hat ist mir allerdings schleierhaft.
    Grüße, helmutwg

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage an die bereits optierenden bzw. wissenden Kollegen und Kolleginnen:

    Was passiert wenn Patienten von einer Strukturkategorie in eine andere verlegt werden? Z.B. Von der Kinder- und Jugendpsychiatrie in die Erwachsenenpsychiatrie oder von psychiatrischen Station in eine Station mit Psychosomatischem Schwerpunkt (Fa. Schlüssel 2931)? Gibt es so etwas überhaupt im PEPP system oder muss dann immer entlassen und neu aufgenommen werden?

    Grüße, helmutwg