Prüfanfragen von 2009 bisher ohne Gutachten

  • Hallo,

    ich habe hier einen Stapel Prüfanfragen von 2009, wo mein Vorgänger auch zeitnah alle geforderten Unterlagen hinschickte - nur habe wir bis heute kein Ergebnis.

    Deshalb meine Fragen: Verjähren diese Vorgänge irgenwann? Was ist in so einem Fall mit der AWP?


    und: Was ist mit bisher unbeantworteten Erst-Widersprüchen aus dem gleichen Zeitraum?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Tf

  • Hallo,
    die Fälle aus 2009 verjähren dieses Jahr (nach 4 Jahren - Jahr der Rechnung).
    Ich würde erstmal eine Aufwandspauschale rausschicken - da melden sich die meisten.
    Gleichzeitig prüfen, ob das Geld auch eingegangen ist oder verrechnet oder noch offen und dann prüfen, ob eine Klage sinnvoll ist.
    Da aber (mit Rechtsanwalt) eben noch dieses Jahr die Ansprüche anmelden und die Verjährung aussetzen.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Hr. Zierold, hallo Rechtsgelehrte im Forum,

    für mich stellt sich die Frage, ob der Anspruch auf eine AWP tatsächlich -schon- vier Jahre nach dem Jahr, in dem der Fall behandelt wurde, verjährt.

    Kann es sein, dass bei Nichttätigwerden der Kasse bzw. des MDK der Anspruch auf eine AWP erst vier Jahre nach dem Fall entsteht und dieser Anspruch dann wiederum weitere vier Jahre später verjährt?

    Viele Grüße

    Medman2