Multimodale Schmerztherapie plus multimodal-nichtoperative Komplexbehandlung des Bewegungssystems (8-918 plus 8-977)

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben eine Frage zu der Berechnung der Therapieeinheiten bei der Doppelkodierung von 8-918.01 und 8-977.

    Für den OPS-Code 8-918.01 werden 21 Therapieeinheiten verlangt; für den OPS-Code 8-977 sind es 30 Therapieeinheiten. Müssen nun bei einer Doppelkodierung (8-918 + 8-977) in dem Behandlungszeitraum insgesamt 51 Therapieeinheiten erbracht werden oder nur 30 Therapieeinheiten, da diese dann die 21 schon beinhalten. Die Behandlungstage betragen 14 Tage. Alle anderen Kriterien der OPS-Codes werden erfüllt.

    Vielen Dank für die Antworten!

    Viele Grüße

    Marie Uphoff

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn ansonsten alle Merkmale erfüllt sind, sind beide Kodes anzugeben. Es muss hier nicht jeweils eine eigene Zählung vorgenommen werden, 30 erfüllt beide Merkmale.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    wo steht denn das? Meine letzte Information ist, dass dies nicht eindeutig geregelt ist. Hat sich daran etwas geändert?

    Gruß

    B.W.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das steht nirgends, daher ein streibefangenes Thema mit der Möglichkeit von unterschiedlichen Sichtweisen.
    Da aber auch nirgends steht, dass so nicht zu rechnen ist, kann man auch davon auszugehen, dass diese Einschränkung nicht besteht. Genauso haben wir an anderer Stelle auch mehrere ND zu kodieren, auch wenn nur 1 Medikament gegeben wird, falls unterschiedliche Erkrankungen damit therapiert werden (war vorher auch Streitthema, durch Ergänzung in den DKR dann klargestellt). Aber fragen Sie halt beim DIMDI nach. Das Thema wurde dort schon mal intern diskutiert.