Guten Tag,
aufgepasst das BSG hat gesprochen:
Abverlegungen sind nicht mehr so einfach:
Darauf, ob die Verlegung der Versicherten in das wohnortnahe Krankenhaus medizinisch notwendig war, kommt es insoweit nicht an. In Betracht kommt aber ein Schadensersatzanspruch der Krankenkasse .... wegen einer Verletzung der ..... Pflichten des Universitätsklinikums.
und bitte die Forderungen der Kassen nach MBEGS beantworten, sonst wird es nix mit der AWP:
Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale scheidet aus, wenn das Krankenhaus seine Pflicht verletzt, auf Verlangen der Krankenkasse eine medizinische Begründung für die Dauer der Krankenhausbehandlung zu geben, und es dadurch das Prüfverfahren veranlasst hat.
Nachzulesen im Terminbericht