Neues vom BSG / LSG

  • Liebe Forumsteilnehmer/innen,

    danke für die Hinweise und sorry für den Fehler. Das hätte nicht passieren dürfen.

    Hier nun die neue Version:

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • [

    Zitat

    Urteil B 3 KR 15/11
    Randnummer 22
    ...Da mit der Fallpauschale die Behandlung eines Patienten bis zur festgelegten oberen Grenzverweildauer vergütet wird, muss das Krankenhaus auch bei der Wiederaufnahme eines Patienten wegen einer Komplikation in diesem Zeitraum seine Leistungen grundsätzlich ohne Abrechung eines zweiten Behandlungsfalls erbringen, kann dann aber die Gesamtleistung durch die Fallzusammenführung regelmäßig nach einer andren, höher vergüteten DRG abrechnen...

    Was soll mir das sagen???????

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Schönen guten Tag Papiertieger!

    Hört sich für mich so an, als könnte die HD nach Preis gewählt werden.

    Wo lesen Sie das? Das Gericht verallgemeinert lediglich den hier vorliegenden Fall und geht in der Regel ( = "regelhaft", d.h. es gibt auch Ausnahmen ) davon aus, dass sich durch die Komplikation und die Fallzusammenführung die DRG bzw. der Gesamterlös z.B. durch Überschreiten der oberen Grenzverweildauer ändert. Davon, dass Sie im Fall der Fallzusammenführung von den DKR abweichen dürfen, lese ich hier nichts!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • War doch nur ein Jokus...

    "[...]Fallzusammenführung die DRG bzw. der Gesamterlös z.B. durch Überschreiten der oberen Grenzverweildauer ändert.[...]"
    Das führt allerdings dazu, dass die OGVD Überschreitung durch den MDK geprüft und abgelehnt wird.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA


  • Das Gericht verallgemeinert lediglich den hier vorliegenden Fall und geht in der Regel ( = "regelhaft", d.h. es gibt auch Ausnahmen ) davon aus, dass sich durch die Komplikation und die Fallzusammenführung die DRG bzw. der Gesamterlös z.B. durch Überschreiten der oberen Grenzverweildauer ändert.

    Hallo,
    das Gericht schreibt: "regelmäßig nach einer anderen, höher vergüteten DRG abrechnen"
    und nicht "in der Regel" und von gleicher DRG + Zuschläge steht auch nichts im Urteil.

    Für mich mach dies den Eindruck als ob das komplexe System nicht voll verstanden wurde.

    Gruß

    MiChu ;)
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    • Offizieller Beitrag

    Für mich mach dies den Eindruck als ob das komplexe System nicht voll verstanden wurde.

    Guten Tag

    Zum Vergleich:

    ESM Urteil

    Er halte es "eher für unwahrscheinlich", dass
    jeder bis ins Detail verstehe, worüber er da urteile.

    http://www.welt.de/fernsehen/arti…ESM-Urteil.html


    Gruß
    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,

    dann waren es wohl mal wieder die Experten mit Ihren Expertisen. In so einem Fall gehe ich aber davon aus das diese Expertisen nicht aus dem InEK gekommen sind.
    oder lese ich den Text des Urteils falsch?

    Gruß

    MiChu ;)
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  • Schönen guten Tag allerseits,

    das BSG hat sich heute zur Rechtmäßigkeit der Mindestmengenregelung bei Knie-TEP geäußert ...
    ...und das Verfahren an das LSG zurückverwiesen:

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    das Urteil zur Komplikation ist jetzt auch vom BSG veröffentlicht.
    Siehe hier

    Gruß

    MiChu ;)
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