Hallo,
es ist wirklich bedrückend, ohnmächtig dabei zusehen zu müssen, wie das BSG das Vertrauen in den Rechtsstaat und in Rechtssicherheit vorsätzlich und systematisch untergräbt!
Das DIMDI ist ja nicht irgendeine Klitsche, in der ein paar weltentrückte Klassifikations-Zausel an Kodierungssystemen herumbasteln, sondern eine Bundesbehörde, zu deren Aufgaben es gehört, die formalen Grundlagen für die Krankenhausabrechnung in Deutschland zu formulieren. Und wenn eine solche Behörde den Begriff "Transportentfernung" einführt und auch noch genau definiert, dann kann sich doch auch ein Gericht nicht einfach darüber hinwegsetzen.
In den Strukturmerkmalen wurde 2014 der Passus neu aufgenommen: "Das Strukturmerkmal ist erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels [z.B. Hubschrauber] grundsätzlich erfüllbar ist." Vom BSG wird jetzt "grundsätzlich" mit "regelhaft jederzeit" gleichgesetzt. Dass das ganz offensichtlich nicht die Intention des DIMDI war, geht aus der weiteren Vorgabe im OPS hervor, wonach der Kode dann nicht angegeben werden darf, wenn im konkreten Fall die halbe Stunde einmal nicht eingehalten werden konnte.
Das momentane Vorgehen des BSG ähnelt für meine Begriffe dem Versuch, Teile der Straßenverkehrsordnung gerichtlich neu zu definieren; so könnte man vielleicht das Verkehrszeichen "100" neu interpretieren als addierte Geschwindigkeit aller sich vor dem Schild in Fahrt befindlicher Fahrzeuge (natürlich mit der Möglichkeit versehen, die Daten der Verkehrsüberwachung für die letzten 4 Jahre diesbezüglich neu auszuwerten).
Fassungslos
M. Hollerbach