Hallo Frau Koch,
es ist nicht meine Vorstellung, dass die Kassen auf die teilweise erbärmlich begründeten Primärgutachten des MDK beschränkt sind. Verdient hätten sie es, erforderlich ist das nicht.
Meine Vorstellung geht dahin, dass das Einsichtsrecht in die Akte im Rahmen des Sozialgerichtsverfahrens auf den ärztlichen Kreis des MDK beschränkt wird. Das ist nun mal die unter Berücksichtigung der Schweigepflicht passende Institution, immerhin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die komplett auf der Gehaltliste der Kassen steht. Wenn die Qualität nicht ausreicht, haben die Kassen ja Einflussmöglichkeit.
... Wenn es aber um eine gerichtliche Auseinandersetzung geht, dann kann es nicht sein, dass eine dritte Instanz (MDK) Einsicht bekommt, die nie vor Gericht erscheinen wird, ...
Nach meinem Kenntnisstand ist es durchaus möglich, dass MDK-Gutachter vom Gericht gehört werden und dort auch erscheinen.
Aus meinem Erfahrungsbereich kann ich nur sagen, dass wir - leider - in zahllosen von uns initiierten Klagen unsere Ansprüche gegen Kassen durchsetzen müssen. Wir sind bisher in <= 5 Fällen verklagt worden, eine Sammelklage zu Aufwandspauschalen aus 2012 und 2013 wegen angeblich sachlich rechnerischer Richtigkeitsprüfung von der Kasse, die bei jedem Wetter fährt.
Es ist übrigens so, dass wir nur ganz selten eine Entscheidung bekommen, weil die Kasse vorher ein Anerkenntnis abgibt. Nur mal so zum Thema Gesprächsbereitschaft, an der es vermutlich immer auf der Seite mangelt, die nicht zu klagen braucht.
Der Begriff "Waffengleichheit" ist durchaus zutreffend, wird er doch von Gerichts wegen eben in diesem Zusammenhang gebraucht.
Ich hoffe, Sie betrachten meine Ausführungen nicht als Teil des "Shitstorms", der sich bisher, wenn überhaupt, sehr verhalten darstellt.
Viele Grüße und nichts für ungut
Medman2