Hallo Herr Horndasch,
die Vorinstanz hat dazu meines Erachtens überzeugend entschieden:
- "Insbesondere kann auch nicht aufgrund des Umstandes, dass Lungengewebe tatsächlich nicht getroffen wurde, die Biopsie am Bronchus (OPS 1-430.1) als erbrachte Teilleistung zu der geplanten Biopsie an der Lunge angesehen werden. Die hierzu aufgeführten Beispiele 4 und 5 zeigen vielmehr, dass es dabei um Fälle geht, in denen lediglich ein abgrenzbarer Teil einer medizinischen Maßnahme erbracht worden ist, weil ein bestimmtes Ereignis (Herzstillstand, Inoperabilität) zum vorzeitigen Abbruch gezwungen hat. Vorliegend ist aber, wie der Sachverständige dargelegt hat, die Biopsie im Bereich der Lunge komplett durchgeführt worden, sie hat nur letztlich nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Für alle nicht von den Unterziffern 1 bis 4 erfassten Fälle ist in der Unterziffer 5 jedoch ausdrücklich angeordnet, dass die geplante, aber nicht komplett durchgeführte Prozedur zu kodieren ist."
Viele Grüße
Medman2