Guten Morgen,
ein Interessantes des LSG RP L KR 13/17 Urteil zur Adhäsiolyse, die immer wieder streitgegenständlich ist, findet sich hier . Nun ist das Urteil bei den RA Mohr als "nicht rechtskräftig" beschrieben. Im Urteil findet sich aber der Schlusssatz: "Revisionszulassungsgründe (...) sind nicht gegeben".
Wann ist denn dann das Urteil rechtskräftig? Wenn alle Rechtmittel (wie z.B. Nichtzulassungs-Beschwerde) innerhalb von gewissen Fristen nicht eingesetzt wurden? Weiß jemand, wann das rechtskräftig werden kann und wie man das erfährt?
Das LSG RP veröffentlicht seine Urteile ja im Internet. Ist es rechtskräftig, wenn es da auftauchen sollte?
Gruß
merguet