Hallo Medman2,
also sowohl die Finanzstabilität der GKV als auch das mit der Volksgesundheit ist ja offensichtlich nur beim BVerfG abgeschrieben, ich finde letzteren Begriff an sich jetzt auch nicht despektierlich. Über die Abwägungsentscheidung zum Sozialdatenschutz kann man sicherlich streiten, evtl. findet sich ja ein Landesdatenschutzbeauftragter, der die Sache nach Karlsruhe trägt...
Zeit zum See zu fahren...
MfG, RA Berbuir