Hallo Herr Breitmeier,
... Die "Erlaubnisse" auf die Sie anspielen, sind regelmäßig nur die im Rahmen von Budgetverhandlungen mitgeteilten OPS-Fragebögen, die von Seiten der KK noch nie als Hinderungsgrund für nachträgliche Struktur- oder Einzelfallprüfungen angesehen wurden....
Hallo Herr Berbuir,
Ja die Fragebögen meinte ich auch, aber vor allem gibt es ja Bundesländer, in denen viele Stroke Units ( und andere Komplexbehandlungen) schon im Rahmen von Strukturprüfungen vom MDK geprüft und ( idealerweise) vom MDK und den Kostenträgern bestätigt wurden.
In wenigstens diesen Fällen wird ja von einem Vertrauensschutz bis zum Urteil auszugehen sein, oder ?
Auch Ihnen einen sonnigen Feierabend
Breitmeier