Neues vom BSG / LSG

  • Hallo Herr Breitmeier,

    das mit dem Verfassungsbruch waren nicht nur die von Ihnen Genannten, wobei ich das bzgl. der DKG nicht weiß. Da gab es auch Sozialrichter, mithin Äußerungen aus berufenem Munde, die die Entscheidungen des 1. Senats als verfassungswidrig erachtet haben.

    Verfassungskonformität in Frage stellen oder Verfassungsbruch konstatieren, mag Gerichten zustehen.

    Wenn jedoch ein höchstes Gericht dem Gesetzgeber "Begünstigung" vorwirft (B 1 KR 23/16 R, R-Nr. 35), mithin ein strafrechtlich relevantes Verhalten, ist das jenseits des Zulässigen und zeigt, wes Geistes Kind man vor sich hat.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (13. Januar 2019 um 21:56)

  • Hallo medman2,

    Ich kann in dem von Ihnen zitierten Absatz des Urteils keinen Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Verhaltens erkennen.

    Dass die GroKo in den letzten Jahren immer wieder Gesetze einseitig zu Gunsten der Krankenhäuser geändert hat ( und diese somit gegenüber den Versicherten/ Beitragszahlern „begünstigt“) ist aber eine Tatsache und letztlich ein grosser Erfolg der Lobbyarbeit der DKG und der Krankenhauskonzerne.

    Ich plädiere dafür, nach dem Urteil des BVerfG wieder zu einer sachlichen Kritik zurückzukehren- die Sie und die letzten Diskutanten hier ja auch nie verlassen haben!

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • ... Ich kann in dem von Ihnen zitierten Absatz des Urteils keinen Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Verhaltens erkennen. ...

    Hallo Herr Breitmeier,

    dem Ausdruck "Begünstigung" in einem BSG-Urteil ist der juristische Sinngehalt beizumessen.

    Es geht nicht um "begünstigen" im landläufigen Sinne von "bevorzugen", die Rede ist von "Begünstigung unzutreffender Tatsachenangaben".

    "Begünstigung" ist übrigens ein Anschlussdelikt. Zugrunde liegt nicht nur eine, sondern zwei Straftaten.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo zusammen,

    gibt es eigentlich schon irgendwo nähere Details zur "Rückabwicklung" der erhobenen SG-Klagen (Komplexpauschalen) aus 11/18? Nach den Zusammenkünften der Parteien im Dezember 2018 beim BMG und aktuell auch nach "rundem Tisch" in Rheinland-Pfalz wird jeweils bekundet, dass man übereingekommen sei, Klagerücknahmen durchzuführen.

    Über den kolportierten Dissenz bzgl. "Übernahme der entstandenen Kosten, Beteiligung der Kliniken ..." liest und hört man gar nichts.

    Kurzum, gibt es da schon konkrete Rückabwicklungen/Vereinbarungen?

    Das wäre für alle die interessant, die derzeit noch abwarten und noch keine Reaktion oder Verlautbarung der Kostenträger verzeichnen können.

    Gruß

    geoff

  • Hallo geoff,

    aus dem Bereich des VdEK und auch einiger kleinerer BKKen gibt es zumindest im Bereich Geri/NeuroKomplex vereinzelte Rückzieher. Inwieweit von dort auch die Kosten der Anwälte übernommen werden, ist derzeit noch offen, manche verweisen auf die rechtlich unverbindlichen Besprechungsergebnisse, wonach jede Partei die eigenen Kosten tragen soll. Die Prozessordnung sieht das anders... :saint:

    In manchen Fällen haben sich auch unsere Bestellungsschriftsätze mit den Klagerücknahmen überschnitten (wenn die SG erst Anfang Januar die Klagen aus November zustellen und die Kassen dann zurückziehen, bevor wir reagieren konnten). Andere KKen melden sich vermehrt und wollen die Klagen ruhend stellen, um sich dann außergerichtlich zusammenzusetzen. Nicht betroffen ist jedoch der gesamte Bereich von AWP und inhaltlichen Streitigkeiten außerhalb der Komplex-OPS, dort werden die Verfahren jetzt nach und nach begründet.

    MfG, RA Berbuir

  • ... vielen Dank für diesen Zwischenstand. Dann darf man gespannt sein, wie evtl. bilaterale Gespräche verlaufen.

    Gruß

    geoff

  • Hallo Herr Berbuir,

    Warum sollten die Kassen denn die Klagen zur Geri Komplexbehandlung zurückziehen? Die rückwirkende Klarstellung des DIMDI bestätigt doch die Linie der diesbezüglichen BSG - Urteile ( Teilnahme aller Berufsgruppen ausser Sozialdienst und Dokumentation nur der Behandler).

    Oder worauf gründeten sich die Klagen zur GFR- Komplexbehandlung sonst noch?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Breitmeier,

    Sie sprechen genau den Unsinn der "Ergebnisse" der geführten Gespräche zwischen den Parteien und der erfolgten "Klarstellung" durch das DIMDI an. Auch Sie unterliegen der Suggestion durch die Diskussion, dass mit "a l l e n" Berufsgruppen die "Vorgehaltenen" und nicht nur die "Behandelnden" auch in der Vergangenheit gemeint gewesen sein sollen. Man sei davon aber "entlastet", da die Dokumentation n u r von den "Behandelnden" nachzuweisen sei ...

    Ich muss hier nicht schildern, dass (wie schon einmal diskutiert) es in der ganzen Abfolge der BMG-Gespräche und sog. "Klarstellung" durch das DIMDI unglücklicher und in der Formulierung des Worttextes juristisch betrachtet stümperhafter nicht hätte vorgenommen werden können.

    So landen wir in einer Situation, in der man nach den "round table-Gesprächen" in den anschließenden Statements sich auf die Schulter klopfte: es war von einvernehmlicher Lösung, Zurückziehen von Klagen und evtl. Gesprächen der Kassen mit den Kliniken über den Modus der Rück-Abwicklung die Rede.

    Tatsächlich sind bisher Klagen ruhend gestellt, mehr aber auch nicht ....

    Und nach Ihrer Einlassung oben gibt es ja wohl auch noch die Haltung: Wieso, ist doch alles eindeutig ... die Klagen gründen auf Fakten, die das DIMDI ja e i n d e u t i g klargestellt hat und bestehen somit zurecht. "Zurückziehen - warum denn?" liest man daraus ....

    Die obigen Einlassungen in diesem Thread und auch Ihre Frage an Herrn Berbuir stossen uns mit Wucht auf die im Grunde immer noch ungeklärte Situation.

    Bleibt es bei den Klagen, wie Sie vermuten?

    Gibt es eine Rück-Abwicklung, auf die die Kliniken nach den o. g. Verlautbarungen setzen? (Hier meine ich Kliniken, die in der wöchentl. Teambesprechung alle "Behandelnden" als Teilnehmer hatten ...)

    Wer trägt die entstandenen Kosten in einem solchen Fall?

    Gruß

    geoff

  • Hallo geoff,

    Ich bin tatsächlich der Meinung, dass die rückwirkende DIMDI Klarstellung weitgehend die BSG Rechtsprechung zur Geri Komplexbehandlung untermauert.

    Dies deckt sich auch mit den Auslegungshinweisen des KCG, Punkt 7: https://kcgeriatrie.de/Info-Service_G…nweise_2019.pdf.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kassen die diesbezüglichen Klagen zurückziehen können, ohne dass deren Vorstände haftungsrechtliche Konsequenzen seitens des BVA fürchten müssten...

    Wie aber schon gesagt, die Ausgangslage für Stroke unit Klagen ist m.E. grundsätzlich anders.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Herr Berbuir,

    Warum sollten die Kassen denn die Klagen zur Geri Komplexbehandlung zurückziehen? Die rückwirkende Klarstellung des DIMDI bestätigt doch die Linie der diesbezüglichen BSG - Urteile ( Teilnahme aller Berufsgruppen ausser Sozialdienst und Dokumentation nur der Behandler).

    Oder worauf gründeten sich die Klagen zur GFR- Komplexbehandlung sonst noch?

    Hallo Breitmeier,

    es handelte sich überwiegend um Schlaganfallabrechnungen, allerdings hatten manche Kassen ja Sammelklagen erhoben, unter denen dann auch ein paar Geri-Fälle waren, ggf. hat da dann jemand nicht aufgepasst, als man die Klagen insgesamt zurückgezogen hat. Grds. haben Sie aber Recht, die Rücknahmen betreffen idR nur die Transportdauerfälle, da die Klarstellungen des DIMDI zu diesem Aspekt - wie von geoff bereits moniert - eher suboptimal waren...

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    die der BVerfG-Beschwerde(1 BvR 318/17, 1 BvR 2207/17, 1 BvR 1474/17) zugrunde liegenden Fälle betrafen m.W. ausschließlich Konstellationen, bei denen a priori eine sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung angezeigt und die Vergütung der AWP verweigert wurde.

    Ist rechtlich mit dem Beschluss des BVerfG nur die AWP bei entsprechend angezeigter sachlich-rechnerischer Richtigkeitsprüfung und zurückgewiesener AWP nicht mehr angreifbar? Oder sind damit alle AWP hinfällig, also auch solche bei Prüfverfahren, bei denen niemand - außer vielleicht dem 1. Senat - von der Existenz der sachlich-rechnerischen Richtigkeitsprüfung wusste sowie davon ausgegangen ist und in denen somit auch die AWP vorbehaltlos gezahlt wurden.

    Viele Grüße

    Medman2