Ambulant bedeutet per se "nicht stationär" schon alleine deshalb ist das Urteil falsch. Denn wenn ich einen Patienten in eine höhere oder andere Versorgungsstufe verlegen muss um dessen Leben zu retten, dann habe ich zu keinem Zeitpunkt eine ambulante Behandlung ins Auge gefasst.
In Zukunft muss soll man sich wohl die Frage stellen, wie viel darf ein Menschenleben in einer Notaufnahme kosten, immer mit dem Damoklesschwert im Nacken, dass die Kosten hierfür nicht von den Kostenträgern bezahlt werden, weil man ambulant sterben könnte.
Vergleiche mit der DRG Kostenkalkulation sind hier nicht angebracht. Ich erinnere da gerne an das Urteil gegen eine große Blaue Kasse, die zu unrecht gefordert hatte, dass man auch in einer Notaufnahme ambulant sterben könne weil es günstiger ist. Ob das Urteil heute nochmals so ausfallen würde?!?
Man verlangt also in Zukunft seitens der Gerichte, dass sich Ärzte damit befassen, ob ein Patient der z.T. mit hohem Aufwand erstversorgt wird noch auf die Intensivstation schafft, denn nur dann ist er ja stationär, weil der physisch eingebunden ist. Ernsthaft? Zudem soll er in dieser kurzen Zeit einen 24 Behandlungsplan aufstellen. Ich kenne keine Definition des BSG was überhaupt ein Behandlungsplan ist?!?
Das Gericht macht es sich da zu einfach und bedenkt nicht, welche Welle die Kostenträger nun auch gegen andere Patientenklientel, unabhängig einer Verlegung vorhalten werden. Wir werden wohl in den kommenden Wochen erhebliche moralische und ethisch fragwürdige Rechnungsabweisungen erhalten. Die erst wieder aufhören werden, wenn die obersten Richter die eigene Rechtsprechung aus der Vergangenheit wieder einfangen, siehe Beatmung, Entwöhnung etc....
Fair wäre, das BSG hätte geurteilt, dass eine solcher Fall nicht stationär geführt werden darf, aber alle Kosten die über eine ambulante Pauschale hinaus nicht gedeckt wurden, von den Kostenträgern beglichen werden müssen.
Dann wäre ein Schuh daraus geworden.
Aus der Erfahrung kommen die Kostenträger häufig günstiger weg, wenn man eine stationäre Tagespauschale bezahlen würde.