Hallo zusammen,
ich halte es für möglich, dass aufgrund des in ähnlicher Sachlage ergangenen BSG-Urteils B 1 KR 11/20 R das KH komplett zurückgezogen hat.
Aus dem Urteil B1 KR 11/20:
"22
Eine über Intubation und Beatmung hinausgehende organisatorische
Eingliederung der Versicherten in die Infrastruktur des klägerischen
Krankenhauses kann auch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass die
Behandlung in einem Schockraum erfolgte. Das Vorhandensein einer die
Möglichkeit der Lebensgefahr einschließenden Indikation bei der
Versicherten und die Verwendung einzelner technischer Apparaturen, die
auch in der Intensivmedizin zum Einsatz kommen, geben der Behandlung im
Schockraum nicht bereits das Gepräge einer intensivmedizinischen
Behandlung mit der Folge einer vollstationären Eingliederung. Vielmehr
setzt die vollstationäre Behandlung auch im Fall der Intensivmedizin
eine entsprechende Aufnahme in das behandelnde Krankenhaus voraus, das
heißt die Entscheidung, den Versorgungsauftrag für Intensivmedizin
wahrnehmen zu wollen. [...] Auch ist eine - kurzzeitige - Aufnahme der Versicherten auf die
Intensivstation des Krankenhauses nicht erfolgt. Eine solche hätte im
Übrigen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs 1 SGB V) verstoßen.
[...]
24
Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf eine gesonderte Vergütung der
Aufnahmeuntersuchung, wenn die Aufnahmeuntersuchung - wie hier geschehen
- Hand in Hand mit der aus der Gesamtvergütung zu finanzierenden
ambulanten Notfallbehandlung einhergeht und in tatsächlicher Hinsicht
von dieser nicht unterschieden werden kann."
Kann mir vorstellen, das die KH-Seite vom BSG aufgefordert worden ist, ihren Fall unter Berücksichtigung des zitierten BSG-Urteils zu bewerten.
Viele Grüße
FBR