Neues vom BSG / LSG

  • Zitat Herr Selter

    \"auch hier kann man ganz kreativ sein und eben vermuten, dass gewisse Diagnosen nicht genannt wurden. Wenn man dann noch weitere hinzufügt, könnte z. B. eine andere (höhere) DRG resultieren, die z. B. Auswirkungen hat auf...\"

    Man wird dann den klassischen Umfaller erleben, alles was früher CCL relevant war und heute nicht mehr ist, kann man nun plötzlich wieder kodieren....

    Es gibt nun 2 Möglichkeiten, entweder man bleibt der Klinik erhalten und fordert dann in Zukunft mehr Geld um es mal vorsichtig ausgedrückt den Kampf weiterhin aufnehmen zu können.

    Oder aber man wechselt zur Kasse, legt alle moralischen Bedenken bei Seite und wechselt nach einem bekanntem KK-Motto auf die \"Gewinnerseite\".

    Der Spaßfaktor ist wohl in Zukunft eindeutig auf Seiten der KK´zu finden.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo zusammen,

    diese Terminberichte des BSG sind sehr beunruhigend. Die Aufwandspauschale hat schon ihren Zweck erfüllt, indem sie nämlich (annähernd) die Rückforderungen der KKn infolge MDK-Gutachten neutralisiert.

    Leider scheint das BSG davon auszugehen, dass der MDK eine zuverlässige und fachlich kompetente, womöglich sogar neutrale Instanz ist!

    Wir erleben seit einigen Wochen eine neue Qualität bei den MDK-Gutachten. Derartig falsch, tendenziös und ignorant waren sie bisher noch nicht.
    Es geht immer nach dem Motto: mal sehen, was den Erlös am stärksten absenkt und dann dafür eine Begründung herbeikonfabulieren. (\"Pat. hätte auch zuhause unter seiner Arrhythmie leiden können...\").

    Die KKn und der MDK bilden eine unheilige Allianz, gegen die das einzelne KH keine Chance hat. Und die (Fehl-)gutachten des MDK werden dann als Begründung genommen, um Ansprüche zu verweigern oder bald auch die Aufwandspauschale anzuzweifeln.

    Für die vielleicht etwas deftige Ausdrucksweise bitte ich um Nachsicht...wenn man Woche für Woche mit diesem Wahnsinn konfrontiert ist, bleibt auch mal was hängen.

    Beste Grüße - NV

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Poltergeist,

    damit es nicht in die falsche Richtung abschweift: Kassenmitarbeiter sind nicht in der Regel moralisch bedenkenlos. Sie haben das wahrscheinlich auch so nicht gemeint. Ich überlege mir hier nur mögliche (kreative) Konsequenzen in der Umsetzung dieses Urteils. Aber, wie schon gesagt, die Begründung steht noch aus.

  • Hallo Herr Selter,

    Sie haben wohl recht, wäre ich in der Politik müsste ich jetzt wohl zurücktreten....
    Nein Kassenmitarbeiter sind nicht in der Regel moralisch bedenkenlos, es ist eher die seltene Ausnahme (zumindest in meinem Bereich)
    Für mich wäre es eben schlecht vorstellbar nach Jahren z.T. nervenaufreibender Diskussionen mit Gutachtern nun einfach \"überzulaufen\"....


    Im übrigen habe ich gute Kontakte zu meinen zuständigen Leistungsträgern.
    Aber dieses Urteil macht es eben erheblich unangenehmer, die rechtliche Begründung wird da keine große Umkehr wohl bringen.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo zusammen!

    Bei all den Diskussionen vermisse ich ehrlicherweise ein bisschen den Bezug zur täglichen Praxis.
    Ich bilde mir ein, zu den KHs unserer Region einen sehr guten und kooperativen Umgang zu pflegen.
    Im Rahmen von Fallbesprechungen werden (leider flächendeckend) immer die gleichen \"Fehler\" auf Seiten der KH aufgedeckt, die nun - aus meiner Sicht völlig zu recht - zu einer Ablehnung der Aufwandspauschale führen können. Der häufigste \"Fehler\" wird wohl bei der Datierung der OPS gemacht... und gerade das Datum der Leistungserbringung ist häufig Entscheidungskriterium für einen Prüfauftrag (präoperativer Tag bei Kurzliegern!).
    Insofern sorgt das o.g. Urteil wohl auch für ein bisschen Gerechtigkeit, wenn man es mit der Interpretation nicht zu weit treibt :lach:

    Und die \"Kassenfalle\" ist somit unwirksam geworden...

    MfG
    Der Einsparfuchs

    \"Lerne zu klagen, ohne zu leiden!\"

  • Moin Einsparfuchs,

    Ich sehe das so wie Sie: Der überwiegende Teil der Kassenmitarbeiter arbeitet konstruktiv und fair mit uns zusammen.
    Wir haben es aber mit 2 größeren Kassen zu tun, die jede Art von Einigung ablehenen. Ansprechpartner mit Mut zur eigenen Entscheidung gibt es nicht, man veschanzt sich hinter MDK oder Teamleitern, die man niemals zu fassen bekommt, und jeder Konfliokt eskaliert, trotz zahlreicher Briefe und Telefonate, um derartiges zu vermeiden.
    Wir erhalten, wie schon mehrfach geschildert, Serienbriefe mit Ablehnung von Rechnungskorrekturen, die Verfasser interessiert die Urteilsbegründung nicht. Aktuell leigen über 40 Fälle auf meinem Tisch, die wahrscheinlich nur auf dem Klageweg zu klären sein werden. Auch das kostet Versichertengelder.

    Gruß

    merguet

  • Hallo.
    Meiner Meinung nach wird das nicht so überspitzt gehändelt. Bei dem ursprünglichen Fall ging es um die HD, die falsch kodiert wurde. Nun ist es ja aber laut Rechtsprechung wohl so, dass vom KH erwartet wird, dass die Entlassung/RG aufgrund der vollständigvorhandenen Unterlagen korrekt erstellt werden kann bzw. sogar muss.
    Dies kann und darf man nicht mit einem Handwerker, der eine fehlerhafte Rechnung erstellt vergleichen!!! Denn das ist ein ganz anderes RECHTSVERHÄLTNIS.
    ZITAT:
    Man stelle sich vor: Ein Handwerker bemerkt einen Irrtum, da er nur 30 der tatsächlich verbauten 45 Steckdosen auf die Rechnung gesetzt hat. Der Kunde weist die Neuberechnung zurück, da er wg. Treu und Glauben sich auf die Angabe verlassen müsste.

    Nun hat der Kunde ja auch nicht nur 6 Wochen Zeit um festzustellen, dass der Handwerker 45 Steckdosen eingebaut hat und 46 Steckdosen abrechnet!
    Weitergesponnen wäre es doch so, dass der Kunde die Steckdosen zählt und kommt z.B. auf 44 Steckdosen und bemängelt die Rechnung über 45 Steckdosen. Der Handwerker antwortet, dass aus bei dem Haus auch eine Steckdose auf dem Spitzboden eingebaut würde, falls dort mal ein Atennenverstärker gebraucht wird.
    Das wäre so! Nun müsse der Kunde aber noch 300,-€ \"Strafe\" zahlen, weil er nachfragt?

    Nichts für ungut: Fehler sind menschlich, aber die Kirche muss man auch im Dorf lassen...Schließlich ist das DRG-System ein \"lernendes!\"

    Viele Sonnige Grüße und \"SCHLAAAAAND\" steht im Achtelfinale.

    Gruß
    AOWT

  • Hallo,

    Zitat

    Original von AOWT:
    Dies kann und darf man nicht mit einem Handwerker, der eine fehlerhafte Rechnung erstellt vergleichen!!! Denn das ist ein ganz anderes RECHTSVERHÄLTNIS.
    Weitergesponnen wäre es doch so, dass der Kunde die Steckdosen zählt und kommt z.B. auf 44 Steckdosen und bemängelt die Rechnung über 45 Steckdosen. Der Handwerker antwortet, dass aus bei dem Haus auch eine Steckdose auf dem Spitzboden eingebaut würde, falls dort mal ein Atennenverstärker gebraucht wird. Das wäre so! Nun müsse der Kunde aber noch 300,-€ \"Strafe\" zahlen, weil er nachfragt?


    Sie stellen ein \"ganz anderes RECHTSVERHÄLTNIS\" fest und spinnen den Handwerkerfaden weiter. Warum stehe ich da sofort unter Strom?
    Nun, einen solchen Handwerker hatte ich auch mal im Haus: Statt eines Abflußrohres baute er zwei ein - vor den Fall - Zitat: \"daß mal eines ausfällt und Ihr Keller unter Wasser steht\".
    Kurz: Er hatte wohl keine Zeit oder Traute, das Teil wieder auszubauen. Und dabei war es doch noch immer sein Eigentum, weil von mir nicht bezahlt, auch nicht eine zusätzliche \"Strafe\"....

    Ich denke, dass Ihr Vergleich nicht nur auf einem Bein hinkt: Über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung - gilt auch für die ambulante Versorgung - entscheidet der \"Arzt vor Ort\". Alle Versuche, ob \"gelungen oder nicht\", retrospektiv ohne ersichtlichen Grund durch möglichst fachfremde Begutachter Diagnosen, Prozeduren oder notwendige Verweildauern in Zweifel zu ziehen, muten an wie \"postmortale Klugschei**erei\", wie es ein MDK-Kollege im vertraulichen Gespräch mal geäußert hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Herr Lunge.

    Natürlich hingt das Beispiel. Mein Anliegen war es ja auch u.a. zu Verdeutlichen, dass ein Vertrag nach BGB oder HGB mit nachvollziehbaren Ergebnissen (Anzahl der Steckdosen und Anzahl der Abflußrohre) nicht mit der Arbeit und den Rechtsverhältnissen vom Controlling in Krankenhäusern mit den KK zu vergleichen ist.
    Sie hatten mich ja auch Zitiert:

    Dies kann und darf man nicht mit einem Handwerker, der eine fehlerhafte Rechnung erstellt vergleichen!!!

    Und das ein weitergesponnenes Beispiel oft überspitz ist....

    Ich hoffe es ist nun etwas deutlicher. :sterne:

    Gruß
    AOWT

  • Zitat


    Original von merguet:
    Moin Einsparfuchs,

    Ich sehe das so wie Sie: Der überwiegende Teil der Kassenmitarbeiter arbeitet konstruktiv und fair mit uns zusammen.
    Wir haben es aber mit 2 größeren Kassen zu tun, die jede Art von Einigung ablehenen. Ansprechpartner mit Mut zur eigenen Entscheidung gibt es nicht, man veschanzt sich hinter MDK oder Teamleitern, die man niemals zu fassen bekommt, und jeder Konfliokt eskaliert, trotz zahlreicher Briefe und Telefonate, um derartiges zu vermeiden.
    Wir erhalten, wie schon mehrfach geschildert, Serienbriefe mit Ablehnung von Rechnungskorrekturen, die Verfasser interessiert die Urteilsbegründung nicht. Aktuell leigen über 40 Fälle auf meinem Tisch, die wahrscheinlich nur auf dem Klageweg zu klären sein werden. Auch das kostet Versichertengelder.

    Gruß

    merguet

    Laden Sie doch mal den Geschäftsführer schriftlich zu einem Gespräch in Ihr Haus ein. Dann soll er mal Teamleiter und Sachbearbeiter mitbringen. Vllt. haben Sie damit Erfolg.

    Ich drücke Ihnen die Daumen.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Moin,

    Danke für den Tipp. Das haben wir vor Jahren versucht. Eine derartige Kommmunikationsstörung habe ich noch nie erlebt.


    Zum Thema Vergleichbarkeit:
    Mir ist auch klar, dass Werk_ und Dienstleistungsgeschäfte unteschiedlich sind.
    Mir geht es darum, das nachgewiesene und völlig eindeutige Irrtümer zugunsten der KH nicht mehr geltend gemacht werden können, weil es eine im gesamten Geschäftsverkehr sonst beispiellose Begrenzung dieser Korrekturmöglichkeit gibt.

    Und ich könnte, mit Verlaub, erbrechen, wenn ich dann den Satz des MDK lese: \"Das ist zwar inhaltlich korrekt, aber wegen des BSG-urteils ausserhalb der 6-Wochen Frist unwirksam\".

    Das dürfte rechtlich nicht zu halten sein, muss aber wieder vor dem SG geklärt werden. Unnötige Kosten. Und ich lese das Grinsen zwischen den zeilen mit.

    Ich will nicht immer beim Defi bleiben. Auch die Strahlentherapie im Rahmen von Verbringungsleistungen benötigt bei uns einen Meldeweg, den wir derzeit verkürzen. Wegen der Abgrenzung zwischen ambulant und stationär gibt es auch hier gelegentlich Irrtümer.
    Es ist völlig eindeutig, dass die Versicherten diese Leistung erhalten haben. Das die dann aus formalen Gründen nicht bezahlt werden, ist inakzeptabel.

    Und dann kriege ich in der selben Post Serien von MDK-Prüfungen von Fällen aus 2006 auf den Tisch....

    Gruß

    merguet