Neues vom BSG / LSG

  • Hallo Merguet,

    wenn ich das aktuelle Rundschreiben der KGNW 207/2010 richtig lese gehören Konsilrechnungen, die nicht bei der Kodierung berücksichtigt worden sind zu den offensichtlichen Abrechnungs(Kodier)Fehlern.
    Das kann auch sonst nicht im Sinne des BSG sein, wenn KH A dafür bestraft wird, dass KH B nicht in der Lage ist Konsilrechnungen innerhalb von 6-Wochen zu stellen. Oder es würde bedeuten, alle Konsilrechnungen, die 6 Wochen nach Schlussrechnung eintreffen werden nicht mehr bezahlt? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Wie sieht es eigentlich mit Nachtragsrechnungen aus, z.B. nachstationär mit Großgerät, oder ZE wurde kodiert und nicht abgerechnet,...?
    Sind die Nachforderungsrechnungen im Zuzahlungsverfahren ausgeschlossen?

    Gruß

    s. Lindenau

  • Moin,

    ich glaube ja auch nicht, dass das alles nachher zu unseren Lasten geht.
    Leider müssen wir aber unsere Ansprüche mal wieder durchklagen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum,

    manchmal habe ich den Eindruck, dass das BSG solche Urteile aus Angst vor zu wenig Klagen und damit aus Angst vor Arbeitslosigkeit und Nutzlosigkeit fällt.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Schönen guten Tag allerseits,

    unter
    http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…rds=&sensitive=
    findet sich ein (erstinstanzliches, nicht rechtskräftiges) Urteil mit dem Tenor: Die erste übermittelte Rechnung ist für die Auslösung der 6-Wochen-Frist nach § 275 Abs. 1c maßgeblich, auch wenn die Kasse die Rechnung zunächst zurückweist, weil z. B. die Familienversicherung geklärt werden muss.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Moin,

    die erst- und zweitinstanzlichen Urteile haben sich ja in der jüngeren Vergangenheit als nicht einmal richtungweisend erwiesen.

    Gruß
    merguet

  • Hallo.

    Da kann merguet nur zugestimmt werden:

    Zitat


    Original von merguet:
    Moin,

    die erst- und zweitinstanzlichen Urteile haben sich ja in der jüngeren Vergangenheit als nicht einmal richtungweisend erwiesen.

    Gruß
    merguet

    Da wird mit Sicherheit noch weiter Urteile kommen. Die KK wird hier bestimmt Revision einlegen, da eine KK ja nur für Mitglieder Aufträge an den MDK geben kann.
    Was leider aus dem Urteil nicht hervorgeht ist, ob die Familienversicherung des Pat. \"nur\" regelhaft geprüft werden musste oder ob sie definitiv beendet war. Also eine Abmeldung des Versicherten vorlag.

    Eine \"gültige\" Krankenkarte alleine soll laut anderen Urteilen ja (glaube ich mich zu erinnern) nicht ausreichen eine aktuelle Versicherung zu unterstellen. Aus Kostengründen wird ja eine Karte für viele Jahre ausgestellt. Die Mitgliedschaft/Mitversicherung wird dann durch Unterschrift bestätigt.

    Gruß AOWT

  • Schönen guten Tag allerseits

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    Hallo alle zusammen,

    ich möchte der Diskussion nicht den Schwung nehmen, aber vielleicht sollten wir dann doch die Urteilsbegründung abwarten???

    Diese liegt jetzt zum Urteil des BSG vom 22.06.2010, B 1 KR 1/10 R (keine Aufwandspauschale bei geänderter Hauptdiagnose ohne Rechnungsminderung) vor.

    http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…rds=&sensitive=

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag,
    wenn ich die Begründugn so durchlese, werden wir jetzt um die Korrektheit der Abrechnung bei jeder möglichen Nebendiagnose feilschen. Eine Änderung der Kodierung bedeutet eine fehlerhafte Abrechnung und löst damit keine 300 Euro aus.
    Auf die HD beschränkt sich das BSG ja nicht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    werden wir jetzt um die Korrektheit der Abrechnung bei jeder möglichen Nebendiagnose feilschen.

    Ja, und in Fällen wo alle übermittelten Nebendiagnosen korrekt sind, wird der MDK noch weitere finden die hätten kodiert werden müssen. z.B. Z97.8

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank fürs Verlinken. Ich bin immer wieder über Ihre Geschwindigkeit überrascht. Heute morgen war das Urteil noch nicht komplett online. :i_respekt:

  • Hallo Forum,

    ist denn eigentlich bekannt, worin die Änderung der HD bestand?

    Von N18.83 in N18.82 oder I50.13 in I50.12? Oder handelte es sich tatsächlich um substantielle Änderungen?

    Gruß,
    fimuc