Neues vom BSG / LSG

  • Hallo,

    fraglich ist nun, wie man die Klinik darauf vorbereitet?
    Alle Kat. 1 Leistungen für die eine stationäre Durchführung nicht med. begründet ist, alternativ über Kostenzusagen einholen, wenn
    z.B. die Patienten eine stationäre Durchführung wünschen... Zusätzlich das Versorgungsproblem bei Alleinstehenden etc....
    Wird wohl ein riesen Akt werden in nächster Zeit.

    ?(

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Wurmdobler,

    das halte ich tatsächlich auch für die beste Möglichkeit. Es gibt bereits Kliniken, die mit relativ wenig Aufwand, oft mit einem ein- oder zweiseitigen Formular auf dem die entsprechenden Risikofaktoren bzw. GAEP-Kriterien zum Ankreuzen aufgedruckt sind die Patienten vorher zur Kasse schicken. Dann ist die Klinik aus dem Schneider und die Kasse kann vorher entscheiden, wie sie es will.

    Praktizieren wir sehr gerne!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Code_Case,

    wir müssen uns ja mit dem Versicherten auseinandersetzen und in der Regel nicht mit den Häusern. Wenn die KH eine negative Entscheidung der KK bekommen, sollten sie den Eingriff nicht stationär durchführen. Wenn der Versicherte damit nicht einverstanden ist, muss er sich an die KK wenden.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Zusammen,

    auch uns sind die Probleme bekannt. Leider funktioniert das nicht, die Patienten davor zu Kasse zu schicken. Die Kassen erzählen den Patienten, dass nur der Krankenhausarzt entscheidet, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung erforderlich ist und schicken sie wieder ohne Kostenzusage zurück. Es läuft ein folgendes Szenario: der Arzt entscheidet, dass eine stationäre Behandlung notwendig ist, der Patient wird aufgenommen, die Behandlung erfolgt, es wird abgerechnet. Innerhalb 6 Wochen flattert eine MDK Prüfung ins Haus, der Fall wird selbstverständlich gestrichen. Soviel dazu, dass "nur" der Arzt entscheiden kann...
    Ich frage mich nur, wenn die PSG tatsächlich ambulant abrechenbar sind, warum ist die E63Z immer noch im DRG Katalog? ambulant kann man die PSG nur über EBM abrechnen, im AOP ist dies nicht drin, oder habe ich da was übersehen? ?(

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Dann ist die Klinik aus dem Schneider und die Kasse kann vorher entscheiden, wie sie es will.

    ... wie sie es will? Das erinnert mich an das berühmte Röttgen-Zitat ("Bedauerlicherweise...")

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    Einmal editiert, zuletzt von Leonhardt (4. Juli 2012 um 10:33)

  • Hallo,

    wir haben mit der Einholung von Kostenübernahmeerklärungen durchwegs positive Erfahrungen gesammelt. Jedoch - das zeigt die Vergangenheit - ist es ein zusätzlicher bürokratischer Akt, der durchaus nicht unterschätzt werden darf.

    Problem dabei, die Patienten werden meist in die lokalen Filialen der Krankenkassen geschickt, dort kennt sich aber häufig mit der Fragestellung keiner aus. Die Folge, es müssen wegen einer Leistung meist 4-5 telefonische Gespräche geführt werden und die dauern im Schnitt mind. 15 Minuten. Scheller klappt dies meist bei kleineren Kassen, da praktisch alles unter einem Haus entschieden wird.
    Daher kann ich die Aussage von Herrn Bauer gut nachvollziehen (Da es bei Ihnen wohl so läuft :thumbup: ).

    In der Tat bekommen wir die Leistungen meist durch, weil die Patienten hartnäckig bleiben und den Kassen ihre persönliche Situation viel besser erklären können und dürfen.

    Der zusätzliche bürokratische Aufwand wird sich wohl in nächster Zeit deutlich erhöhen, gut vielleicht habe ich dann aufseiten der MDK-Gutachten und Klageverfahren weniger zu tun. :D

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Ich frage mich nur, wenn die PSG tatsächlich ambulant abrechenbar sind, warum ist die E63Z immer noch im DRG Katalog? ambulant kann man die PSG nur über EBM abrechnen, im AOP ist dies nicht drin, oder habe ich da was übersehen? ?(

    Moin,

    der Patient kommt in der Regel nicht zur PSG, sondern zunächst zur Abklärung eines möglichen G47.--; die PSG ist dann nur Bestandteil der Diagnostik und führt somit zu einem ganz anderen Sachverhalt..

    Gruß,

    B. Schrader

  • Hallo,

    Moin,


    der Patient kommt in der Regel nicht zur PSG, sondern zunächst zur Abklärung eines möglichen G47.--; die PSG ist dann nur Bestandteil der Diagnostik und führt somit zu einem ganz anderen Sachverhalt..


    Gruß,

    Hallo,

    das ist mir klar. Verstehe ich nicht, was Sie mir damit sagen wollen?

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • OKIDOCI 8)

  • Hallo Forum,

    Mal abgesehen davon, dass das Gericht im letzten Satz seine Unkenntnis darüber ausdrückt, wie der "Grund der Aufnahme" in der Vereinbarung zum §301 geregelt ist (dabei gibt es nämlich gar keine Möglichkeit - abgesehen vom Notfall oder Arbeitsunfall - darzustellen, warum eine Aufnahme erfolgt), grenzt es hier schon die fraglichen Fälle ein. Es geht um einen Fall, der regelhaft der ambulanten Versorgung zugeordnet ist und nur in derartigen Fällen greift die Forderung des Senats, dass eine zusätzliche Begründung für die stationäre Aufnahe erforderlich sei. Allerdings reicht dies natürlich dafür aus, dass wir bereits mit den AOP der Kategorie 1 unserer Spaß haben werden.


    würde es der BSG-Forderung entsprechen, wenn in diesen Fällen nicht die Grunderkrankung als Aufnahmediagnose verschlüsselt würde, sondern die die stat. Aufnahme bedingende Begleiterkrankung?

    Gruß,

    fimuc