- Offizieller Beitrag
Guten Tag
BSG: Krankenkasse muss Mehrkosten für vom Patienten gewünschte teurere
Reha-Einrichtung nicht erstatten
BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R; B 1 KR 53/12 R.
Ein Versicherter hat bei Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für
stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) keinen
Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse. Dies hat das
Bundessozialgericht auf die Revisionen zweier Patientinnen am 07.05.2013
entschieden (Az.: B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12 R).
http://beck-aktuell.beck.de/news/bsg-krank…richtung-nicht-
Gruß
E Rembs