nachdem die Urteilsgründe des 3. Senats zur Landesschlichtungsausschuss-Entscheidung B 3 KR 7/14 R veröffentlicht wurden, mal kurz die wesentlichen Aspekte:
- Die Regelung betrifft auch Behandlungsfälle, die vor dem Stichtag 01.08.2013 aufgenommen wurden.
- Es ist unerheblich, ob es sich um einen Verrechnungsfall oder einen von vornherein (teilweise) unbezahlten Fall handelt.
- Die Regelung erfasst entgegen dem Wortlaut auch Erstattungsklagen von KKen (wichtig für NRW, wo der Landesvertrag ein Verrechnungsverbot beinhaltet).
- Die Regelung betrifft nur Fälle in denen eine Krankenhausbehandlung nach § 39 geprüft wurde (Entbindungsfälle fallen nicht darunter, § 115a nach der Auffassung des 1. Senats wohl auch nicht?).
- Die Regelung ist erst dann anwendbar, wenn das Schlichtungsverfahren nach § 17c Abs 4 KHG tatsächlich durchführbar ist (Anrufbarkeit des Schlichtungsausschusses erst nach tatsächlicher, funktionsfähiger Einrichtung mit Verfahrens- und Finanzierungsregelung und Bekanntgabe der Funktionsfähigkeit), alle bis 31.08.2014 erhobenen Klagen sind daher zulässig und bleiben dies auch nach dem 01.09.2014.
- Verfassungsrechtlich ist die Einführung von Schlichtungsausschüssen grds. unbedenklich.
- Eine Verjährungshemmung ist durch die Nicht-Errichtung der Schlichtungsstellen nicht eingetreten.
- Seit dem 01.09.2014 sind Klagen ohne Schlichtungsverfahren auch weiterhin zulässig, solange keine Anzeige der Arbeitsfähigkeit eines (Ersatz-)Schlichtungsausschusses ggü. der Landeskrankenhausgesellschaft erfolgt ist.
- Das BSG geht davon aus, dass die Landesschlichtungsausschüsse kurzfristig eingerichtet und die Aufsichtsbehörden gegen eine etwaige Verweigerungshaltung vorgehen werden.
- Schlichtungsentscheidungen haben Verwaltungsaktqualität und können damit gerichtlich überprüft werden, was zur Folge hat, dass ggf. die Schlichtungsausschüsse zu verklagen sind (hier gibt es eine indirekte Kritik am schludrigen Gesetzgeber und die Warnung, dass man von der Klagemöglichkeit gegen den Schlichtungsausschuss wohl nicht weg kommt).
schönen Wochenstart zusammen