korrekt, aber dass ist doch inzwischen schon "ständige Rechtsprechung" des Senats, auch wenn es hiergegen massive Kritik gibt. Mir liegt zB gerade ein Rundschreiben der KGNW vor, die dazu aufruft, sich generell nicht auf sachlich-rechnerisch mit all seinen Folgen einzulassen...
bezüglich des Urteils zum Az. B 1 KR 13/14 R dürfte es auch Diskussionen geben, ob die Bewertung der ND N17.9 korrekt war, das BSG sah hier offenbar Anhaltspunkte dafür, dass gar keine eigenständige Erkrankung ANV vorlag, sondern die Werte nur Folge der Exsikkose waren, und damit gem. DKR D002 Symptome als ND ggf. nicht kodierfähig war, wobei ich ein ANV grds. immer als wichtiges Problem sehen würde...