Niereninsuffizienz oder Shuntkomplikation als HD

  • Hallo,

    habe eine Frage bezüglich der Entscheidung der HD

    Pat. kommt wegen Insuff. des Demerskatheters bei NI und bekommt Neuanlage des Demers-K. Wir haben T82.4 kodiert, der MDK will N18.5 mit der Begründung Aus SEG4 466:

    Fallkonstellation 5 (Bis 2012 Kodierempfehlung Nr. 245)
    Stationäre Aufnahme zur geplanten Shuntneuanlage bei Shuntverschluss (AV-Shunt aus körpereigenem Material oder Shunt mit alloplastischem Material) mit bekannter dialysepflichtiger Nierenkrankheit. Diagnostik und Indikationsstellung ambulant erfolgt.

    zu Fall 5:
    Ab 2007 ist in der speziellen Kodierrichtlinie 0912 der Passus Chirurgisch angelegte arterio-venöse Fistel/Shunt gestrichen worden und somit für die Zuweisung der Hauptdiagnose die Regelung der DKR D002 anzuwenden. Verantwortlich für den stationären Krankenhausaufenthalt ist die Shuntneuanlage bei dialysepflichtiger Nierenkrankheit. Die Shuntneuanlage erfolgt in Zielrichtung der Behandlung der dialysepflichtigen Nierenkrankheit. Die Schlüsselnummer N18.5 ist somit Hauptdiagnose.

    Die Shuntneuanlage erfolgt weder zur Behebung einer Komplikation eines nicht mehr funktionsfähigen Shunts noch stellt sie einen Revisionseingriff dar. Die Neuanlage ist bei fehlender Revisionsmöglichkeit wie die Shunterstanlage bei dialysepflichtiger Nierenkrankheit zu werten. Die Aufnahme erfolgt explizit nicht zur Durchführung gezielter Maßnahmen am nicht mehr funktionsfähigen Shunt. Die Indikationsstellung zur Neuanlage war bereits ambulant gestellt worden und somit die Ursache des Shuntversagens und die Revisionsmöglichkeit abgeklärt.

    Der FoKA sagt hierzu: Dissens: Der stat. Aufenthalt wird durch das Versagen des bestehenden Shunts verursacht.

    Hat jemand Erfahrung oder vielleicht geklagt?

    Ich würde jetzt gerne eine SG-Entscheidung herbeiführen, wenn es die noch nicht gibt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Brüning
    Medizincontrolling
    Katholische Hospitalgesellschaft Suedwestfalen

  • Hallo zusammen,
    knapp 4 Jahre später beschäftigt uns das gleiche Thema:
    Hauptdiagnose bei Shuntverschluss und Neuanlage ohne Revision des thrombosierten Shunts (T82.5 vs. N18.5)

    Der MDK beruft sich auf die "aktuell gültigen Kodierempfehlungen". Da es hier aber nach wie vor einen Dissens mit der FoKA gibt, mein Frage:
    Hat hier schon jemand geklagt und wie ist es ausgegangen?
    Ist das o.g. Urteil mittlerweile rechtskräftig und belastbar?

    Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

    Viele freundliche Grüße

    Seine

  • Hallo, Seine,

    wir haben in 2 Fällen geklagt. Ein Verfahren ist noch anhängig, im anderen hat die Kasse vor Verhandlung ein vollumfängliches Anerkenntnis abgegeben, selbst verständlich "ohne Präjudiz für weitere Fälle".

    Grüße
    AnMa