Fallzusammenführung bei Rückverlegung aus Reha

  • Hallo zusammen,

    folgende Problematik, bei der ich aus der FPV leider nicht ganz schlau werde. ?(

    Patientin wird am 06.05.2013 in die geriatrische Reha Klinik verlegt und wird am 21.05.2013 zurückverlegt.

    Fall A

    DRG I09A MDC 08 operativ VWD 47 Tage HD T84.4

    Aufn. Notfall, Entl. Verlegung in Reha

    Fall B

    DRG E77F MDC 04 medizinisch VWD 7 Tage HD J96.0

    Aufn. Notfall, Entl. Verlegung in Reha

    Wiederaufgenommen wird die Patientin wegen ansteigenden Entzündungsparametern, Fieber, Schüttelfrost und geblichem Auswurf.

    Die Kasse verlangt nun eine Fallzusammenführung wegen Rückverlegung.

    Meine Frage, ist das richtig oder kann hier die Fallzusammenführung nicht durchgeführt werden, da die Wiederaufnahme außerhalb der oGVD liegt?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,
    schaut eher aus wie Fallzusammenlegung auf Grund der FPV-Regeln. Verlegungsabschläge spielen hier keine Rolle, da keine Akutkrankenhausbehandlung in der Geriatrie.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Forum,

    NorrinRadd: Eine Fallzusammenführung zw. Rückverlegung scheidet aus, da die Pat. auf Reha verlegt und rückverlegt wurde und somit nicht in ein anderen KH (wie es der §3 Abs. 3 FPV fordert) sonder in eine Rehaeinrichtung verlegt wurde, welche keine akut-stationären Charakter besitzt. Auch eine andere Möglichkeit der Fallzusammführung scheint mir auf den ersten Blick nicht mgl.

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Hallo NorrinRadd, hallo Forum,

    ich würde erst mal prüfen, ob die "geriatrische Reha" nicht doch eine Behandlung in der Geriatrie eines Akutkrankenhauses war (erkennbar an einer IK Nummer, die mit 26 beginnt). Dann hätte die Kasse Recht.

    Im Krankenhausinternen Jargon wird so etwas gern "geriatrische Reha" genannt, obwohl es die Verlegung in ein Akuthaus ist. Bin auch schon darauf reingefallen.

    Ansonsten gelten die FPV-Regeln und damit keine Fallzusammenführung, da Wiederaufnahme außerhalb der OGV.

    Grüße aus Frankfurt

    P. Möckel

  • Vielen lieben Dank für die Antworten.

    Der Patient wurde tatsächlich in die Geriatrische Phase B verlegt und von dort zurück.

    Somit Fallzusammenführung.

    Grüße und nochmals Danke

    NorrinRadd

  • Hallo zusammen,

    mein Fall passt wohl hierher:

    Pat. wird nach Ileus-OP und mehrfachen Eingriffen (u. a. Antibiotikatherapie) in die AHB entlassen. Ein Tag später (innerhalb der oGvD vom 1. Fall!) Wiederaufnahme wegen wässriger Diarrhoe (antibiotikabedingt? Clostridientoxin negativ!). Behandlung mit Metronidazol, Infusionen etc. Rückverlegung in die REHA nach 1 Woche.

    Frage: Handelt es sich um eine Komplikation (KH verantwortlich?!) und kommt es damit zur FZF?

    Danke

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Riol,

    wer soll das hier entscheiden können? Ihre Dokumentation muss beschreiben, was Ursache ist. Wenn es offen bleibt oder die antibiotikaassoziierte Genese dargestellt wird, wird es wahrscheinlich bei einer Fallprüfung darauf hinaus laufen, dass ihnen die Fallzusammenlegung "vorgeschlagen" wird. Dann liegt es wieder an ihnen, dies im Sinne der FPV zu widerlegen. Das dürfte dann wahrscheinlich auf taube Ohren beim MDK und in Verlängerung, bei der KK stoßen. Dann dürfen sie, je nach Streitsumme, den Fall dem nicht existenten Schlichtungsausschuss oder dem SG vorlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau