Was hält die Verjährung auf?

  • Hallo, liebes Forum, eine Frage an die man mal so langsam im Hinblick auf das nächste Jahresende denken sollte:

    Was hält die bald wieder anstehende Verjährung (GKV-Fälle von 2009, PKV-Fälle von 2010) eigentlich auf:

    - eine Korrekturrechnung?

    - ein Widerspruch?

    - eine Mahnung?

    - ein Mahnbescheid?

    - eine noch nicht erfolgte Begutachtung?

    - ...?

    Danke für Eure Hinweise!

    J. C.

  • Hallo,

    u.a. ist in den §§203 bis 208 BGB geklärt, was eine Verjährung hemmt.

    Beispielswiese zählen dazu die Zustellung eines Mahnbescheides im Mahnverfahren (einfache Mahnung reicht nicht), der Beginn eines schiedsrichterlichen Verfahrens oder eine Klageerhebung.

    Gruß

    Frank K.

    Viele Grüße

    Frank K.

  • Die Frage, ob die Einleitung des Prüfverfahrens nach § 275 Abs. 1 SGB V die Verjährung hemmt, ist derzeit in mehreren Verfahren vor beiden Senaten des BSG anhängig (Az. B 3 KR 30/12 R; B 1 KR 59/12 R; B 1 KR 60/12 R; B 1 KR 61/12 R; B 1 KR 71/12 R)...

  • Hallo!
    Wir haben auch schon mit Kassen vereinbart, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Dies haben die Kassen uns dann schriftlich bestätigt. Das klappt dann gut, wenn beide Seiten sich einig sind, dass das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
    Herzliche Grüße