Verlegungsdiagnose

  • Hallo allerseits,

    in einem aktuellen Fall musste ein Pat. (F20.0) mit einer Verweildauer von bisher 41 Tagen aufgrund einer C²-Intoxikation in eine somatische Klinik verlegt werden. Nach meinem Verständnis der Kodierrichtlinien müsste nun die Hauptdiagnose bei Entlassung eine F10.0 statt F20.0 sein (obwohl die bisherige Behandlung eine rein antipsychotische war).

    Durch die hierdurch veränderte Eingruppierung nach PA02B statt PA03B vermindert sich die Gesamtvergütung des Falles damit um knapp 10%.... ein für das Krankenhaus durchaus teurer "Ausrutscher" des Patienten!

    Einmal editiert, zuletzt von Anyway (23. Juli 2013 um 16:11)

  • Hallo Anyway,

    wie kommen sie auf die Idee, dass der akute Rausch für den Psychiatrieaufenthalt Hauptdiagnose sein soll?
    In der PD002a ist dies doch nicht so geregelt.

    Gruß Elsa

  • Hallo Elsa,

    laut Kodierrichtlinie (PD008) => blöde Smileys: PeDeNullNullAcht! - ist bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus der Verlegungsgrund als Verdachtsdiagnose zu kodieren - und das wäre dann für diesen Fall die Hauptdiagnose!

    Wird das woanders anders gehandhabt???

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo Anyway,

    ich kann ihnen hier leider nicht folgen. Ich gehe mal davon aus, dass sie in der Lage waren den übermäßingen Alkoholkonsum nachzuweisen und es nicht bei einem Verdacht geblieben ist - somit sehe ich die F10.0 als ND und nicht als Verdachtsdiagnose.

    Schönen heißen Tag

    Elsa

  • Hallo,
    die PD008 bezieht sich doch nur darauf, ob Verdachtsdiagnosen kodiert werden. Und nicht darauf, ob als HD oder als ND. Habe ich zumindest in meiner Version der DKR nix dazu drin gefunden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Uuups - da gerät aber mein Weltbild etwas ins Wanken...

    Bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus wird doch die Verdachtsdiagnose, die zur Verlegung geführt hat stets als Hauptdiagnose verschlüsselt - oder liege ich da total daneben?

    Im vorliegenden Fall kam es zur Eintrübung des eindeutig alkoholisierten Patienten, worauf hin die notfallmässige Verlegung erfolgte. Ob der übermässige Alkoholkonsum die Ursache war, kann von unserer Seite aus doch nur vermutet werden, daher die I10.0. Es handelte sich auch nicht um eine Verbringung, sondern eindeutig um eine Verlegung!

    Wie würden denn andere Häuser das kodieren??? ?(

  • Hallo,

    es steht doch nur in der DKR D008, dass bei Verlegung in ein anderes Haus die Verdachtsdiagnose zu kodieren ist, dass sie dann zwingend Hauptdiagnose sein muss, steht nirgends.

    Wird der Patient wegen dieser Verdachtsdiagnose bereits bei uns aufgenommen und dann weiterverlegt, wird die Verdachtsdiagnose als Hauptdiagnose kodiert. Wenn eine andere Diagnose den stationären Aufenthalt veranlasst hat, wird die zur Verlegung führende Verdachtsdiagnose als Nebendiagnose kodiert.

    In Ihrem Fall dann HD F20.0, ND F10.0.

    Schöne Grüße


    Dr. Angela Klapos

  • Herzlichen Dank an alle - habe wieder mal dazugelernt:

    bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus die Verdachtsdiagnose unbedingt verschlüsseln - aber nicht zwingend als Hauptdiagnose!

    :thumbup:

    tomkue: bei meiner DKR Psych Version 2013 gibt´s für PD002 nur 7 Beispiele...


    "Heiße" Grüße

    Anyway
    (...when too perfect, lieber Gott böse...)

  • ...aber das Beispiel trifft es ganz genau und ist in seiner Eindeutigkeit nicht zu überbieten!!!

    Besten Dank!

    Anyway :D