Änderung MDK-Prüfverfahren / Schlichtungsausschuss

  • in Hessen soll der Ausschuss wohl ab November 2014 einsatzfähig sein, die entsprechenden Vereinbarungen müssen noch von den Vertragspartnern unterzeichnet werden.

    Wie sich aus einer aktuellen Mitteilung der HKG ergibt, hat man in Hessen nun auch erst mal die Verhandlungen bis zur Veröffentlichung der Urteilsgründe des BSG ausgesetzt, da ein "verklagungsfähiger" Schlichtungsausschuss in den bisherigen Verhandlungen wohl nicht thematisiert wurde.

  • auch in Thüringen ist die bereits eingerichtete vorläufige Annahmestelle wieder aufgelöst worden, da die Vereinbarungen nicht von einer Passivlegitimation des Landesschlichtungsausschusses in Klageverfahren ausgingen. Man wartet auch dort zunächst die Veröffentlichung der Urteilsgründe des BSG ab.

  • Hallo liebes Forum,

    wir hatten heute die Diskussion in welchem Zeitraum ich zum Falldialog auffordern kann oder muß. Ich bin der Meinung, dass ich ja zur Korrektur der Datensätze 6 Wochen Zeit habe und auch zur Aufforderung zum Falldialog. Der Falldialog muss dann binnen 14 Tagen angenommen werden.

    Meine Kolleginnen meinen, ich habe 14 Tage Zeit zur Aufforderung zum Falldialog !!!

    ?( ;( Über eine Antwort freue ich mich :whistling:

    MFG Siggi


  • § 5

    Vorverfahren (Korrektur der Datensätze, Falldialog)

    1
    Nach Einleitung des Prüfverfahrens können sowohl die Krankenkasse als auch das Krankenhaus zu einem Falldialog auffordern. 2Die Aufforderung ist innerhalb von 2 Wochen anzunehmen oder abzulehnen.
    Gruß, 

    B. Schrader

  • Vielen Dank für die Antwort. Das war mir bewußt, aber wenn ich als Krkhs. einen Falldialog einleiten möchte,gibt es da eine Frist. Die 14 Tage beziehen sich ja nur auf Annahme oder Ablehnung des Dialoges.

    Viele Grüße Siggi ?(

  • Guten Abend,

    was passiert, wenn ich, z.B. aus Termingründen, auf die Aufforderung der Krankenkasse zum Falldialog innerhalb der vorgegebenen 2 Wochen nicht reagiere, ihn also weder annehme noch ablehne?

    Gruß
    S. Stephan

  • Hallo,

    dann gilt der Falldialog als abgelehnt und die Frist wg. MDK-Prüfung fängt an zu laufen.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo,
    der Titel lautet ja MDK-Prüfverfahren / Schlichtungsausschuss. Deshalb hier die Neuerungen, die der Bundesrat in seiner Sitzung vom 06.02.2015 beschlossen hat und die in das GKV-VSG eingefügt werden sollen.

    Nähere Infos: hier: Beschluss mit Begründung

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch