Änderung MDK-Prüfverfahren / Schlichtungsausschuss

  • Hallo zusammen,

    nachdem der Gesetzgeber im Beitragsschuldengesetz ja so einige "Überraschungen" für die KKs und KHs versteckt hat (Überblick z.B. hier) würde mich mal interessieren, wie die Beteiligten derzeit damit umgehen? Folgt man den teilweise panikartigen Aufrufen der LKHGs und bombardiert die Sozialgerichte mit Last-Minute-Klagen oder wird erstmal abgewartet?

    Gerne auch inhaltliche Stellungnahmen zu den Regelungen z.B.: Rückwirkung auf Altfälle? Begrenzung der Dauer der Schlichtungsverfahren im Hinblick auf BSG, B 3 KR 21/12 R? Verjährungshemmung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 8, 11 oder 12? Was ist eine "Abrechnungsfrage von grundsätzlicher Bedeutung"? ...

    Bin gespannt auf Antworten & Reaktionen... 8)

  • Hallo Herr Berbuir,

    ich hatte mich schon gewundert, dass hier und anderswo keine besondere Diskussion über die Thematik geführt wird. Wir überlegen zurzeit, ob wir alle Fälle <2000€ bis einschließlich 2011 klagen sollen, da die Einrichtung der Landesschiedsstelle wohl noch dauern wird. Danach müsste diese meiner bescheidenen Meinung nach eigentlich in Vollzeit tagen, da extrem viele Fälle zu erwarten sind.

    Haben andere Häuser schon irgendwas geplant?


    MFG


    MF Bern

  • Hallo allerseits,

    momentan weigere ich mich noch, daran zu glauben, dass in unserem Land der Rechtsweg (in diesem Fall das Sozialgerichtsgesetz) einfach abgeschafft werden kann. Insofern halte ich die bisher zu diesem Thema verbreiteten Ansichten, wonach mangels funktionsfähiger Schiedsstellen die davon betroffenen Fälle zum Jahresende einfach verjähren, für wenig bis gar nicht plausibel! Entsetzt bin ich aber über eine Politik, die derart schlampig Gesetze beschließt - anscheinend ohne jede Rücksicht auf die Folgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    ich stimme Ihnen grundsätzlich von ganzem Herzen zu. Selbst wenn die Schiedsstellen schon eingerichtet wären, können die Fälle aus 2009 eigentlich gar nicht bis zum Jahresende besprochen werden.

    Aber nur weil das Gesetz unplausibel und schlampig ist, kann es ja trotzdem so gemeint sein...

    Manchmal muss am eben dran glauben...

    Die Hoffnung stirbt zuletzt

    MFG


    MF Bern

  • Hallo,

    wir haben als stark klagendes Krankenhaus auch diese Thematik auf dem Schirm und fragen bei den Sozialgerichten nach, ob diese für einen Übergangszeitraum zumindest die Klagen auch unterhalb des Grenzwertes zulassen, bis die Schlichtungsstellen funktionierend eingerichtet wurden.

    Begründung, es wurde keine Übergangsvereinbarung getroffen, die Kassen wollten das Schlichtungsverfahren nicht und lassen sich lt. unserer Krankenhausgesellschaft erstmal Zeit, die legen die Füße bis Ende September erst mal hoch und dann sehen wir...
    Die Kliniken könnten sich in einer erheblichen Form juristische nicht mehr wehren, würden Krankenkassen dieses Mittel gezielt einsetzen, könnten Kliniken gesteuert in die Insolvenz gedrückt werden...

    Weitere Wege wären öffentliche Termine mit den zuständigen Bundestagsabgeordneten, öffentliche Pressetermine etc. es stehen ja Wahlen bald an...
    Da kann die eine Seite positiven Nachrichten brauchen und die andere eher keine negative Presse.

    Mir geht es ähnlich wie Herrn Hollerbach, ich kann dies Schlampige Ausgestaltung auch heute noch nicht fassen.

    Proforma Klagen reichen wir jedoch nicht ein, es ist wie immer, wir rennen den Kassen und der Gesetzgebung ständig hinterher. :cursing:

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Guten Morgen,

    solange die genauen Rahmenbedingungen noch nicht feststehen (was für uns Kassen im übrigen nicht minder "übel" ist), wäre es auch eine Möglichkeit, sich von der Kasse einen "Verzicht auf Einrede der Verjährung" unterschreiben zu lassen anstelle prophylaktisch die 2009er-Fälle aus Fristwahrung zu beklagen ;)

    Einen schönen sonnigen Tag noch ......

  • so der 01.08. ist da, wo sind nochmal die Adressen und Faxnrn. der Schlichtungsausschüsse veröffentlicht? :P

    Für NRW ist wohl dieses Jahr nicht mehr mit einer Aufnahme der Tätigkeit des Schlichtungsausschusses zu rechnen (ähnliches hört man aus R-P und Hessen), dem Vernehmen nach gibt es Gespräche auf Bundesebene, wonach DKG und GKV-SpV ihren Mitgliedern empfehlen wollen, Verjährungsverzichtserklärungen aufzusetzen, damit 2009er Fälle nicht in den Orkus wandern... Wie ein Sozialgericht entscheiden würde, wenn eine Seite sich dem verschliesst und man dann spätestens zum Jahresende klagt, dürfte spannnend werden. Habe auch schon die Auffassung gehört," wenn die KHs ihre 2009er Fälle immer noch nicht geregelt haben - ihr Pech". Kann aber m.E. nicht sein, dass mir erst der effektive Rechtsschutz und dann auch noch der Anspruch genommen wird. Ich hoffe allerdings noch auf eine kurzfristige politische Lösung, damit die Fragen nicht erst wieder in 3 Jahren vom BSG entscheiden werden müssen.

  • Wenn durch die Gesetzesänderung nun alle Fälle, die aufgrund einer hausinternen Bagatellgrenze nicht vor Gericht gingen, zukünftig vor die Schlichtungsausschüsse gebracht werden, frage ich mich, wo all die kompetenten Ausschußmitglieder herkommen sollen, wie der zeitliche Aufwand einzuschätzen ist und wie dieser Aufwand vergütet werden soll. Es bleibt eine Menge zu regeln.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • .... und in der Zwischenzeit wachsen und wachsen die Stapel... 8) uns trifft es als stark klagendes Krankenhaus hart.
    Ich habe erstaunlicherweise gehört, dass eine große (orange) Kasse weitere Klagen unterhalb der 2 T€ zulassen wird, den Schlichtungsausschuss sieht man erst
    bei Fällen mit Entlassung 01.08.13 verpflichtend.

    Hmm ich habe leider keine Zeit alle wohl über 200 Krankenkassen nach ihrer rechtlichen Auffassung zu fragen.
    Fragt man Sozialrichter, so bekommt man die Antowort, wo kein Kläger da kein Richter, genial.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    Einmal editiert, zuletzt von Wurmdobler (1. August 2013 um 13:56)

  • Hallo,
    das werden Sie mit den Kassen nicht klären müssen. Die SG werden einfach die Annahme verweigern und sie an den Ausschuss verweisen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Dr. Horndasch,

    nach einem Gespräch mit einer Richterin, beobachten die Gerichte das aktuelle Geschehen sehr genau. Uns wurde mitgeteilt, dass der Rechtsweg nicht verbaut werden könne,
    betrifft z.B. die offenen Fälle aus 2009...
    Verständnis hat man mir gegenüber dahin gehend geäußert, dass wir sehr daran interessiert sind, strittige Fälle auch schnell zu klären, ein Fortführen der Klageschriften
    ohne Schlichtungsausschuss wurde nicht gänzlich ausgeschlossen, sofern absehbar sei, dass ein aktiver Ausschuss nicht zeitnah zustande kommt.

    - Schon wieder der Begriff zeitnah - ;(


    Ggf. werden wir mit unserer Argumentation einen Versuch starten und sehen, was dabei herauskommt, mal sehen, werde hierzu schon einen Fall mit Streitwert unter 100 Euro finden.
    Wir sollen uns Ende November melden, wenn bis dahin der Ausschuss noch nicht tagen sollte. Termin steht bei mir fest auf Wiedervorlage 8|

    Bei der Aufwandspauschale hat man damals auch ein Datum - zwar richterlich - bestimmt, ab wann diese abrechenbar ist, warum sollte es hier komplett anders sein?!?

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal