Änderung MDK-Prüfverfahren / Schlichtungsausschuss

  • Hallo Frau Klein,

    soweit ich gehört habe soll es in Ba.-Wü. schon einen Schlichtungsausschuss geben, oder dieser sich zumindest im Aufbau befinden? Ansonsten scheint flächendeckend da eher "tote Hose" zu herrschen. Es findet sich wohl niemand, der das machen will ...

    Grüße
    Cyre

  • Hallo zusammen,
    nach Auskunft der LKGen in BaWü und RLP sollen dort die Schlichtungsausschüsse bis Ende November 2014 eingerichtet werden. Bis dahin gilt die gesetzliche Auffangregelung, von der jedoch kein Gebrauch gemacht werden soll. In Hessen sollte eigentlich bis Anfang September ein Ausschuss konstituiert werden, dies ist jedoch bislang offenbar nicht erfolgt. :D
    wie sieht es in anderen Bundesländern aus?
    MfG, RA Berbuir

  • Hallo zusammen,
    nach Auskunft der LKGen in BaWü und RLP sollen dort die Schlichtungsausschüsse bis Ende November 2014 eingerichtet werden. Bis dahin gilt die gesetzliche Auffangregelung, von der jedoch kein Gebrauch gemacht werden soll. In Hessen sollte eigentlich bis Anfang September ein Ausschuss konstituiert werden, dies ist jedoch bislang offenbar nicht erfolgt. :D
    wie sieht es in anderen Bundesländern aus?
    MfG, RA Berbuir

    In Schleswig-Holstein gibt es eine Vereinbarung über einen Schlichtungsausschuss; soweit ich informiert bin, gibt es aber noch keine Mitglieder...

    Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Unverständlich sind für mich die deutlich unterschiedlichen Kosten für das Schlichtungsverfahren je Bundesland.
    Ich hoffe in anderen Ländern wird es nicht noch teurer, aber so kann man sich auch Fälle fernhalten....

  • Hallo,

    in Hamburg gibt es nun auch einen Schlichtungsausschuss


    Schlichtungsausschuss nach § 17c KHG in Hamburg- Höhe der Schlichtungsauschale
    - Formulare für das Schlichtungsverfahren
    - E-Mail-Adresse der Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses: 17c@hkgev.de
    Die Schlichtungspauschale beträgt pro Schlichtungsverfahren 119 Euro (100 Euro zzgl. 19% USt). Sie wird von beiden Parteien des Schlichtungsverfahrens hälftig getragen. Pro Schlichtungsverfahren fallen damit auf Krankenhausseite 59,50 Euro an. Bei freiwilliger Anrufung des Schlichtungsausschusses (Wert der Forderung übersteigt 2.000 Euro) trägt der Antragsteller die Schlichtungspauschale allein. Die Formulare für das Schlichtungsverfahren finden Sie im Downloadbereich unter der Kategorie Schlichtungsausschuss § 17c KHG. Zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist zunächst das Nichteinigungsprotokoll von Krankenhaus und Krankenkasse auszufüllen. Sodann kann das Antragsformular ausgefüllt und zusammen mit den weiteren Unterlagen per Mail an die Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses in Hamburg gesandt werden. Die Geschäftsstelle befindet sich in den Räumlichkeiten der HKG und ist seit dem 31.08.2014 unter der E-Mail-Adresse 17c@hkgev.de erreichbar.

  • Unverständlich sind für mich die deutlich unterschiedlichen Kosten für das Schlichtungsverfahren je Bundesland.
    Ich hoffe in anderen Ländern wird es nicht noch teurer, aber so kann man sich auch Fälle fernhalten....

    in diesem Zusammenhang darf ich auch auf den hervorragenden Aufsatz von Prof. Felix in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2014, 601) hinweisen, die die komplette Neuregelung auseinandernimmt und die vielfältigen Mängel des Gesetzes aufzeigt. Insbesondere die Schlussfolgerung, die Kosten für die Schlichtungsverfahren dürften letztlich dazu führen, dass es wirtschaftlich unsinnig wird, Forderungen unter € 2000,- weiterzuverfolgen, wodurch eine verfassungswidrige Rechtsschutzlücke geschaffen wird, erscheint mir bemerkenswert. :thumbup:

    /edit: die Kosten in HH erscheinen mir allerdings nicht zu hoch angesetzt, ob dies letztlich kostendeckend ist bzw. welche Qualität hier erwartet werden kann, wäre eine andere Frage


  • in NRW gibt es einen vorläufigen Schlichtungsausschuss seit 01.09.2014.

    kurze Ergänzung: der LSA in NRW ist bislang nur provisorisch, nach Angaben der KGNW soll erst ab 01.03.2015 der "richtige" LSA arbeitsfähig sein. Die Kosten für das Verfahren sollen € 300 (€ 150 für beide Seiten) betragen, bei fakultativen Prüfungen mit SW > 2000€ werden es € 600. Ungeklärt ist übrigens, ob diese Pauschalen in einem etwaigen anschließenden Klageverfahren als außergerichtliche Kosten geltend gemacht werden können...

  • Wie sich aus einer Mitteilung der KGRP ergibt, will man dort zunächst die Entscheidung des BSG (B 3 KR 7/14 R), die offenbar auf den 08.10.2014 terminiert wurde, abwarten. Ein Schlichtungsausschuss soll dann ggf. bis Ende November verhandelt und noch vor Jahreswechsel konstituiert werden. Es wurde zudem mit Blick auf die Auffangzuständigkeit der Schiedsstellen nach § 18a KHG eine Absprache zwischen KHs und KKen getroffen, dass dort eingereichte Fälle lediglich angenommen, aber nicht bearbeitet werden und man diese nach Einrichtung der Landesschlichtungsstelle dorthin verweist.