in Hessen soll der Ausschuss wohl ab November 2014 einsatzfähig sein, die entsprechenden Vereinbarungen müssen noch von den Vertragspartnern unterzeichnet werden.
Änderung MDK-Prüfverfahren / Schlichtungsausschuss
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Guten Abend oder guten Morgen
ich habe heute private Post der Krankenhausgesellschaft erhalten,
man möchte in Bayern nun Teilnehmer am Schlichtungsverfahren gewinnen. Die Mitarbeiter sollen diese Tätigkeit ehrenamtlich ohne auch nur
irgendendeine finanzielle Entschädigung vornehmen.Welche Konzepte gibt es in Deutschland sonst noch so?
Wird dies überall so gehandhabt?
Kann und will mir nicht vorstellen, dass sich jemand dies freiwillig gibt??? -
Hallo Ductus,
in NRW gibt es pro abgestimmtem Schlichtungsvorschlag eine Aufwandsentschädigung von 7,50 Euro für die krankenhausseitigen Mitglieder.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach
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ohne den Mitgliedern der Schlichtungsausschüsse zu nahe zu treten zu wollen - wie sollen denn so qualitativ hochwertige Gutachten (und nur damit wäre eine außergerichtliche Schlichtung erzielbar, ein zweites 3-Satz MDK-GA braucht niemand) entstehen?
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werde das beim nächsten Treffen der Krankenhausgesellschaft mal ansprechen.
Es ist hier ja nicht Spaß wie bei der freiwilligen Feuerwehr.
Hier soll wohl dann kostenlos die Arbeit auf Klinikmitarbeiter abgeschoben werden.Von Qualität kann man da nicht ausgehen, darf ja alles nicht´s kosten.
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Guten Tag,
in diesem Zusammenhang ist vielleicht interessant, wie Gerichtsgutachter vergütet werden:
Vergütungen für Vergütung für ärztliche Gutachter -
Hallo Herr Horndasch,
das ist jedenfalls mehr, als das was wie BKG anbietet
Eine Frage, melden Sie sich als aktives DGFM Mitglied zu den nicht vorhandenen Konditionen bei der BKG an
oder sehen Sie da noch einen Diskussionsbedarf???Beste Grüße
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
zur Ergänzung:
Gerichts-Gutachten im Raum (Nord-)Bayern / Franken konnte ich wiederholt von drei Leuten lesen - von einem ehemaligen InEK-Mitarbeiter, von einem ehemaligen MDK-Mitarbeiter und einem aktivem DGfM-Mitglied.Viele Grüße
B. Sommerhäuser -
Hallo Ductus,
aus verschiedenen Gründen, die nichts mit einer etwaigen Vergütung zu tun haben, werde ich mich nicht (in Sachen Schlichtungsausschuss) bei der BKG melden. -
Hallo Herr Horndasch,
ich sehe es ähnlich... die Gründe die Sie nennen kann ich mir gut vorstellen...
unabhängig der Bezahlung gibt es hier schon sehr viele.Mich hätte es eben interessiert, wie Sie, als aktives Mitglied der DGFM dies halten.
Ihre Entscheidung kann ich gut nachvollziehen.
Danke für die Info -
in RLP hat man sich nun darauf verständigt, zunächst noch die Veröffentlichung der Urteilsgründe des BSG abzuwarten, bevor man den Landesschlichtungsausschuss konstituiert, bis dahin kann weiter fröhlich geklagt werden...
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