Änderung MDK-Prüfverfahren / Schlichtungsausschuss

  • Vielen Dank für den Hinweis Herr Horndasch!
    Da es sich allerdings nur um eine Stellungnahme des BR zum Gesetzentwurf der BReg vom 17.12.2014 (PDF) handelt, der selbst keinerlei Änderung am KHG vorsieht, bleibt abzuwarten, ob die Änderungen letztlich den Weg ins Gesetz finden oder wie die bisherigen Vorschläge des BR zum Schlichtungsverfahren unter den Tisch fallen werden... :S

    Interessant ist übrigens auch die geplante Erweiterung der Aufgaben des MDK, zukünftig im Auftrag von Behörden Gutachten zur Dienstfähigkeit von Beamten erstellen zu können... :whistling:

  • Hallo,
    ich denke dass diesmal die Chancen grösser sind, da dies ja auch so im Eckpunktepapier der Bund-Länder-Kommission auftaucht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • ...im neuen Jahr: darf ich mal nachfragen, ob sich in einigen Häusern irgendwelche weltbewegenden Änderungen durch das neue Prüfverfahren seit Anfang des Jahres ergeben haben? 8| ?(

    Patricia Klein

  • ...im neuen Jahr: darf ich mal nachfragen, ob sich in einigen Häusern irgendwelche weltbewegenden Änderungen durch das neue Prüfverfahren seit Anfang des Jahres ergeben haben? 8| ?(

    Bei uns flattern ganz normal die MDK Anforderungen rein. Habe das Gefühl die KK sind sich selber noch nicht so richtig einig.

  • Es müssen mehr Bäume sterben, da jetzt noch zur Prüfanzeige eine Auffälligkeitsanzeige einflattert - reden will bisher keiner.

    Die "Begründungen" für eine Prüfung sind noch wirrer und sinnloser wie vorher.

    Gefühlt prüfen einzelne Kassen mehr (müssen wir aber noch nachzählen...), vielleicht in der Hoffnung, das die KH die 4 Wochen-Lieferfrist nicht einhalten können.

    Auf jeden Fall ein Schuss in den Ofen, da (zumindest in Sachsen) das bisherige "Widerspruchsverfahren" nun komplett hinüber ist und ich nur orakeln kann, was der MDK für Unterlagen brauchen könnte (bes. bei Fehlbelegungsprüfung).

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold


  • Es müssen mehr Bäume sterben, da jetzt noch zur Prüfanzeige eine Auffälligkeitsanzeige einflattert - reden will bisher keiner.

    Die "Begründungen" für eine Prüfung sind noch wirrer und sinnloser wie vorher.

    Gefühlt prüfen einzelne Kassen mehr (müssen wir aber noch nachzählen...), vielleicht in der Hoffnung, das die KH die 4 Wochen-Lieferfrist nicht einhalten können.

    Auf jeden Fall ein Schuss in den Ofen, da (zumindest in Sachsen) das bisherige "Widerspruchsverfahren" nun komplett hinüber ist und ich nur orakeln kann, was der MDK für Unterlagen brauchen könnte (bes. bei Fehlbelegungsprüfung).

    Hallo Herr Zierold,

    eine Frage, welche Lieferfrist meinen Sie, welche Unterlagen verschicken Sie innerhalb 4 Wochen an die Krankenkassen???
    Oder verstehe ich das was falsch, handelt es sich um eine landesvertragliche Regelung. Oder meinen Sie die Lieferung von
    Prüfunterlagen an den MDK in einem Bundesland (nur Sachsen?) welches durch den MDK nach Aktenlage geprüft wird?
    Danke

    Eine

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,
    bin ich dann der einzige hier, der schon Falldialoge absolviert hat? ?(

    Hallo Herr Horndasch,

    ja auch wir führen Falldialoge durch mit guten Ergebnissen, sicherlich muss man die zukünftigen Prüfquoten beobachten,
    wir kommunizieren das aber auch klar mit den Kostenträgern, dass wir keine Ausweitung der Prüfquote wünschen,
    sollte dies eintreten..... Kann ja nicht sein, dass wir dadurch die Aufwandspauschale umschiffen und die Prüfquote nach oben schrauben.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Wir haben übrigens ein offizielles Schreiben vom MDK bekommen, dass keine Widersprüche mehr (auch von Fällen vor 2015) angenommen werden und diese ggf. direkt an die Krankenkasse zu richten sind.