Kodierung bei Fallzusammenführung

  • Hallo liebes Forum,

    Im Rahmen einer MDK-Inhouse-Prüfung ist ein Problem mit der Kodierung bei einer Fallzusammenführung aufgetreten:
    Ein Patient wurde als Notfall mit Nierenstau und Infekt bei Harnleiterstein aufgenommen. Es wurden 2 Doppel-J-Katheter eingelegt. Die Hauptdiagnose wurde mit N13.6 ( Pyonephrose) kodiert.
    Im 2. Aufenthalt wurde der Harnleiterstein per Ureterotomie entfernt. Ein Harnstau bestand nicht mehr; der Infekt war saniert. Als Hauptdiagnose wurde die N20.1 (Ureterstein) verschlüsselt.
    Beide Fälle sind für sich gesehen auch laut MDK korrekt kodiert.
    Wegen Partitionswechsel wurde jedoch eine Fallzusammenführung notwendig. Dabei wurde die Hauptdiagnose des 2. Falles (N20.1 = Ureterstein) im Datensatz belassen. Dadurch wurde bei der Fallzusammenführung eine höhere DRG angesteuert (L20A statt L20C).
    Es ergibt sich nun folgendes Problem: Laut ICD-10-GM 2013 schließt der Kode N13.- Kodes aus der Rubrik N20.- als Exklusivum aus.
    Unsere Frage lautet nun: Wie ist zu verfahren? Müssen 2 Fälle im Rahmen einer Fallzusammenführung strikt wie ein Fall kodiert werden? Und muss demnach der Kode N20.1 gestrichen werden (woraus schließlich die L20C statt der L20A resultiert)?

    Ich bedanke mich schon im voraus für die hoffentlich erhellenden Antworten ^^

    KFK

  • Hallo,

    würde ich auch so sehen (N20.1). Die Pyonephrose war Folge.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,
    ein Stein mit Hydronephrose sollte schon mit N13.2 kodiert werden (s. Hinweise im ICD-Katalog).
    Ob grundsätzlich während des gleichen Aufenthalts N20.1 nie in Frage kommen kann, ist nicht sicher. Wenn, wie Sie es schreiben, es sich um einen Ureterstein ohne nun vorliegende Hydronephrose handelte, müssten die beiden ICD miteinander leben können.

    Gruß
    GenS

  • Liebe Mitdenker,

    ich hänge mich mal hier an mit meiner Frage:

    Wir haben einen Harnleiterstein, eine infizierte Niere und keine Hydronephrose. Behandelt wurde der HL-Stein; die Nierenbeckenlavage ergab trüben Urin (im Urin-Labor 500 Mpt/l Leukos) welches mit Antibiose behandelt wurde.

    Eine distale HL-Stenose ist beschrieben, wegen der schon eine DJ-Sonde lag.

    Es kann also N13.6 kodiert werden.

    Kann aber nicht auch N20.1 kodiert werden, denn es handelt sich ja um einen HL-Stein ohne Hydronephrose, welcher laut Exklusivum unter N13.- nicht mit eingeschlossen ist? Diese beiden Diagnosen zusammen ergeben eine DRG-Erhöhung, weshalb sicher geprüft wird.

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche aus der gerade freundlichen Lausitz

  • Hallo,

    woher wissen Sie denn, dass die Pyonephrose durch die Stenose verursacht wurde und nicht durch den Stein?

    Oder wäre N10 denkbar, bzw. N11.1?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    ich weiß das natürlich nicht, aber muss ich das wissen? Es wird ja nicht gesagt "... durch ... " sondern "... mit ...".

    Und Aussagen über eine tubulointerstitielle Schädigung der Niere habe ich nicht.

    Freundliche Grüße

    E. Kosche