Ich kann nur mit einem negativen Sozialgerichts-Urteil dienen:
SG Osnabrück S46 KR 404/13, das Urteil gibt es hier: 23rs813 Anlage 1.xlsx
Mal wieder: Virushepatitis, Z22.5 vs. B18.2
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Hallo,
es gab früher eine Kodierrichtlinie dazu, die 2006 aus Redundanzgründen (es wurde gesagt, sie gilt weiter, aber sie sei eh klar):
Z22.5 Keimträger der Virushepatitis
wird kodiert bei Patienten mit einer chronisch persistierenden Virushepatitis, die keine Krankheitssymptome aufweisen, wenn diese Tatsache den Behandlungsaufwand erhöht.Gruß
B.W. -
Vielen Dank für beide Antworten. Sie haben mir sehr geholfen. Gruß
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Hallo,
ich hänge mich mal dran:
- Patient wird aufgenommen mit allgemeiner Abgeschlagenheit, Beinödemen. OT, PT, yGT, AP erhöht. Bei nicht bekannter Leberzirrhose wird eine unruhige Leberstruktur sowie eine Raumforderung der Leber diagnostiziert, die Serologie ergibt eine chronische Hepatitis B (nicht vorbekannt).
In der Leberbiopsie findet sich ein HCC. Eine Therapie der Hepatitis erfolgt nicht.
Ist die Hepatitis aufgrund der durchgeführten serologischen Untersuchungen mit B18.1 kodierbar?
Bin für Hilfe dankbar.
Pseudo
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Hallo Pseudo,
In der Konstellation ist die B18 m.E. Kodierbar, da ein diagnostischer Aufwand erfolgte und die Grundkrankheit der beschriebenen Symptomatik neu diagnostiziert wurde.
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Hallo Herr Breitmeier,
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Gibt es dazu andere Meinungen?
Viele Grüße
Pseudo
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Hallo,
in 2019 können Sie es (voraussichtlich) kodieren:B18.13 Chronische Virushepatitis B ohne Delta-Virus, Phase 3
Inkl.: Chronische Virushepatitis B ohne Delta-Virus, HBeAG negativ, ohne Entzündungsaktivität, niedrigreplikativ
Keimträger von Hepatitis-B-Oberflächen-Antigen [HBsAg]
Wenn ich mir dann die Herleitungen und die Texte ansehe, dann dürfte es in 2018 schwer werden.
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Hallo Herr Horndasch,
intuitiv habe ich Ihrer Auffassung zunächst zugeneigt. Nach weiterem Überdenken komme ich aber zu dem Schluss wie Herr Breitmeier.
Der übliche Kode Z22.5 kommt nur dann in Frage, wenn eine Dauerausscheidung ohne Krankheitserscheinungen vorliegt (vgl. Erläuterungen zu Kapitel XXI).
Im vorliegenden Fall ist jedoch von einer chronisch "aktiven" Hepatitis mit konsekutiver Leberzirrhose und HCC auszugehen. Damit scheidet der Z-Kode aus und aufgrund der stattgehabten Diagnostik ist der Kode B18.1 anwendbar.
Viele Grüße und besten Dank
Pseudo
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