Begründungspflicht nach BSG vom 21.3.2013 B3 KR 28/12

  • Hallo,
    das Schreiben gibt es mittlerweile auch von anderen Krankenhausgesellschaften, so z.B. von der bayerischen mit Nachricht vom 24.10.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ich werde auch mit solchen Anschreiben von den "Erfindern der Krankenkasse" überschüttet, in denen ich eine Begründung im Hinblick auf eine primäre oder sekundäre Fehlbelegung abgeben soll.

    Die Kürzungen oder die nicht Begleichung von Rechnungsbeträgen erfolgen in meinen Augen oft willkürlich und standartisiert, sodass es den Anschein macht als wenn das Interpretieren von 301er Daten bei denen zum Betriebssport geworden ist.

  • Moin,

    ich möchte dieses alte Thema erneut aufgreifen, da ich auf der Suche nach dieser Muster-Erwiderung bin. Kann mir jemand einen Link nennen, oder mir diese Erwiderung zuschicken?

    Besten Dank
    André Schütt

  • Hallo und Guten Tag,

    kann ich hier noch einmal ganz simpel nachfragen, ob das o.g. Urteil nur für AOP Fälle oder auch für sonstiges ambulantes Potenzial gilt?
    Ich werde überhäuft mit Anfragen zu Fällen, bei denen lediglich die primäre Fehlbelegung vorab mit einer mBeg geklärt werden soll.

    Viele Grüße

  • Hallo,
    ich kann nicht das entsprechende Urteil zitieren, aber meiner Meinung nach geht es nur um AOP-Fälle, da diese in der Regel ambulant durchzuführen sind und somit die stationäre Durchführung die Ausnahme ist, die es zu begründen gilt.

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf