• Hallo zusammen,

    mir liegt ein MDK-Gutachten vor, in dem der OPS 5-829.k (modulare TEP) gestrichen wird, weil in den Hinweisen des Kapitels 5-822 dieser Zusatzcode nicht genannt wird. Daraus folgert der begutachtende Arzt, dass somit der Grundsatz der monokausalen Kodierung greift und die Kodierung über 5-822.61 abschließen sei. Das würde jedoch bedeuten, dass es niemals modulare Knie-TEPs im Sinne des ZusatzOPS (und natürlich des ZE) gäbe... Ist das richtig?

    Im konkreten Fall wurde eine EnduRo-Prothese eingebaut, bei präoperativer Beugefehlstellung von 21Grad mit medialer Defektsituation und subluxiertem Femur in Folge einer rheumatischen Grunderkrankung...

    Freu mich über Rückmeldungen,

    GK-Nicole

  • Es liegt in der Komplexität der Medizin und der Vielzahl der Codes, daß natürlich nicht jeder potentiell mögliche Zusatzcode unter den Hinweisen genannt wird. Unter 5-829.k wird ausgeführt, daß es sich um einen Zusatzcode handele und die durchgeführten Eingriffe gesondert (!) zu codieren seien. So ist das zu handhaben.

    Ansonsten nicht lange fackeln. Einmal bei der Kasse anrufen, vielleicht steht man dort zum gesunden Menschenverstand. Falls nicht, klagen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    wir stehen am Beginn einer neuen Zeitrechnung: vor die Klage haben die Götter in Berlin jetzt die Schlichtung gesetzt. Also: einmal bei der Kasse anrufen, auf Menschen- und Sachverstand hoffen. Und sonst schlichten......

    Gruß

    W.

  • Kommt darauf an, wie hoch Sie die modulare Endoprothesen verhandelt haben, da sind die 2.000,- € schnell überschritten.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo GK-Nicole,

    was macht Sie so sicher, dass es sich bei der EnduRo-Prothese überhaupt um eine modulare Endoprothese handelt?

    Gruß
    Fayence

  • Hallo,

    im vorliegenden Fall trafen die Merkmale der modularen TEP zu. Natürlich ist nicht jede EnduRo per se eine modulare TEP im Sinne des OPS. Bei der Abrechnungsprüfung ging es jedoch leider nicht um die medizinische Überprüfung, sondern um die rein klassifikatorische... Hier habe ich erstaunlicherweise eine ganz schnelle Antwort vom DIMDI erhalten:

    Meine Mail ans DIMDI:

    Wir haben eine durchgeführte Operation mit 5-822.61 und 5-829.d (Fall aus 2012) kodiert. Nach einer MDK-Begutachtung wird die 5-829.d gestrichen mit der Begründung, dass sich in den Hinweisen des OPS 5-822.ff kein Verweis auf den Zusatzkode findet. Es geht hierbei um eine rein klassifikatorische Auseinandersetzung bei fehlendem Hinweis im inhaltlich leitenden OPS-Kode in Kombination mit der DKR P003 Mehrfachkodierung (gilt im Übrigen auch für 5-820.ff). Ich bitte um Stellungnahme.

    Antwort vom DIMDI:

    Es gibt im gesamten OPS 2012 keinen Hinweis auf den Kode 5-829.d. Da es sich um einen Zusatzkode handelt, könnte man den Kode nach Ansicht des MDK also niemals anwenden. Das ist falsch.

    Beim Kode 5-829.d steht eindeutig der Hinweis, dass es sich um einen Zusatzkode handelt und dass die durchgeführten Eingriffe gesondert zu kodieren sind. Dem entsprechend kann ein Kode aus dem Bereich 5-822 gemeinsam mit dem Kode 5-829.d angegeben werden, wenn die Bedingungen des Kodes 5-829.d erfüllt sind.

    Eine Klassifikation enthält nie alle Hinweise zu möglichen Kombinationen von Kodes. Das würde die Klassifikation überfrachten.


    GK-Nicole

  • Hallo GK-Nicole,

    ich bin gespannt, ob der MDK dem DIMDI glaubt, bitte informieren Sie uns über den Ausgang des Falls.

    Vielen Dank,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke