Varizen

  • Guten Tag,

    ich hätte eine Frage:
    was bedingt die stationäre Behandlungspflichtigkeit von Varizen-Operationen?
    Es ist ja eigentlich ein gefässchirurgischer Eingriff, also ein AEP-Kriterium erfüllt, aber das reicht wohl nicht. Wenn nun ein Redon liegt, reicht das?
    Wer kann helfen?

    mfg

    Dr. Christof Heun-Letsch
    QM/MC am Diako Mannheim:x :rotate: :rotate:

  • Hallo Herr Heun-Letsch,

    diese Fälle sind extrem schwierig in der Beurteilung. Es handelt sich i.d.R. um Einzelfallentscheidungen. Das Problem ist das sie Varizen-OP zum Standard der ambulant durchführbaren Operationen gehört, und auch sehr häufig so erbracht wird. Damit hat der MDK erstmal ein Superargument in der Tasche. Der Chirurg der diese OP stationär erbringen will sollte dies begründen können, z.b. mit ASA 3 oder anderen schweren Nebendiagnosen. Auch eine einzeitige OP beidseits wird als Begründung ausreichen.

    In Zweifelsfällen ist die vorherige X( Einholung einer Kostenübernahmeerklärung der Kasse sinnvoll. Das spart hinterher viel Arbeit.
    --
    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke

    --------------------------------
    myDRG, was wären wir ohne dich!
    --------------------------------