Hallo Liebe Experten,
durch eine BG erhielten wir nach Rechnungsstellung ein Schreiben, dass diese auf Grundlage des D-Arztberichtes und unseren Berichtes den Fall geprüft hätten und aus medizinischen Gründen die Verweildauer um einen Tag gekürzt wird. Die Rechnung wurde gekürzt und nur der, nach Meinung der BG korrekte Betrag wurde überwiesen.
Natürlich kann ich zu dem Fall eine medizinische Begründung liefern warum der Patient 2 anstatt 1 Tag blieb. Aber bevor ich mit der BG in die medizinische Diskussion gehe, wollte ich dazu gerne die rechtlichen Aspekte kennen. Darf die BG die Rechnung von sich aus kürzen? Private Kassen machen das ja auch, oder bezahlen erstmal garnicht! Dürfen die das eigentlich auch so machen? Gelten für BG und PV die gleichen rechtlichen Grundlagen?
Vielleicht würde dieses Thema in diesem Forum ja auch schon behandelt, ich habe nur leider nichts gefunden.
MfG
Luckyling