Rechnungskürzung durch Berufsgenossenschaft

  • Hallo Liebe Experten,

    durch eine BG erhielten wir nach Rechnungsstellung ein Schreiben, dass diese auf Grundlage des D-Arztberichtes und unseren Berichtes den Fall geprüft hätten und aus medizinischen Gründen die Verweildauer um einen Tag gekürzt wird. Die Rechnung wurde gekürzt und nur der, nach Meinung der BG korrekte Betrag wurde überwiesen.

    Natürlich kann ich zu dem Fall eine medizinische Begründung liefern warum der Patient 2 anstatt 1 Tag blieb. Aber bevor ich mit der BG in die medizinische Diskussion gehe, wollte ich dazu gerne die rechtlichen Aspekte kennen. Darf die BG die Rechnung von sich aus kürzen? Private Kassen machen das ja auch, oder bezahlen erstmal garnicht! Dürfen die das eigentlich auch so machen? Gelten für BG und PV die gleichen rechtlichen Grundlagen?

    Vielleicht würde dieses Thema in diesem Forum ja auch schon behandelt, ich habe nur leider nichts gefunden.

    MfG

    Luckyling

  • Hallo luckyling,

    hier der LINK zur schon vorhandenen Diskussion.

    Rechnungskürzung durch Berufsgenossenschaft

    Auch in unserem Haus werden die Erlöse auch entsprechend dem D-Arzt-Bericht gekürzt. Einer Auseinandersetzung mit der BG werden Sie nicht aus dem Wege gehen können.
    Im Grunde ist es state by the art.

    Ferner sollte man beim Anlegen mit der BG Vorsicht walten lassen, denn sie lenken die Patientenströme.

    Allerdings ist der Zahlungsfluss auch gesichert, wenn Argumente vorgelegt werden.

    8) Viele Grüße vom platten Land
    HONK

  • Hallo honk,

    vielen Dank für den Hinweis zur bereits vorhandenen Diskussion. Ich schicke den mal die medizinische Argumentation bzw. weitere Unterlagen an den Beratenden Arzt.

    MfG
    luckyling

  • Hallo und Guten Morgen,

    leider lässt sich der Link oben nicht öffnen, deshalb frage ich einmal in die Runde:
    Eine BG hat auf Grund eines Entlassbriefes die Hauptdiagnose geändert.
    Inwieweit kann ich der BG ohne Schweigepflichtentbindung widersprechen?

    Viele Grüße

  • Moin,

    wenn Sie im Recht sind und Ihre Argumentation bzw ein Widerspruch auf der Basis der ohnehin vorliegenden Sozialdaten nicht gehört wird, klagen Sie.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen Kodierer1704,

    auch an Sie der Hinweis auf die seit 2013 geltende vertragliche Vereinbarung mit den BGen. Nach § 9 müssen Sie Entlassbrief und ggf. OP-Bericht vorlegen, alles weitere m.E. nur mit Schweigepflichtentbindung (§ 14), da der Verweis auf § 199 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII lt. der Gesetzesbegründung nur die vorgenannten Entlass- und OP-Berichte umfasst. Die Abrechnungsprüfung ist in § 10 geregelt..Am Ende steht dann - wie von Merguet bereits ausgeführt - ein Gerichtsverfahren.

    MfG, RA Berbuir

    Einmal editiert, zuletzt von RA Berbuir (29. September 2017 um 09:57)