• Hallo und einen schönen guten Tag,

    hier mal eine Frage. die sich uns gerade gestellt hat. Und zwar geht es um den Schlafentzug bei psychiatrischen Patienten.
    Unser Chefarzt möchte diese Leistungen gern als 1:1-Betreuung kodiert haben, was ich allerdings aufgrund der nicht bestehenden Eigen- bzw. Fremdgefährdung vorerst abgelehnt habe. Wie können wir sonst diese Leistung der Pflegekräfte abbilden? TE?

    Ich hoffe, es kann uns schnell jemand eine Antwort darauf geben


    Liebe Grüße

    "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo und einen schönen guten Tag,

    hier mal eine Frage. die sich uns gerade gestellt hat. Und zwar geht es um den Schlafentzug bei psychiatrischen Patienten.
    Unser Chefarzt möchte diese Leistungen gern als 1:1-Betreuung kodiert haben, was ich allerdings aufgrund der nicht bestehenden Eigen- bzw. Fremdgefährdung vorerst abgelehnt habe. Wie können wir sonst diese Leistung der Pflegekräfte abbilden? TE?

    Ich hoffe, es kann uns schnell jemand eine Antwort darauf geben


    Liebe Grüße


    Einen schönen guten Tag,

    ich denke mal das diese Leistung nicht unter 1:1 Behandlung abgebildet werden kann. Es sind überhaupt keine der Kriterien erfüllt.

    Gruß Leponex

  • Hallo transpore,

    darf ich mal fragen, was für Leistungen durch die Pflege erbracht wird? Wie oben schon erwähnt, 1:1 Kriterien treffen alle nicht zu. TE nur dann, wenn ununterbrochen mehr als 25min Patientenkontakt. Wenn darunter (z.B. regelmäßige Kontrollen) dann ist das einfach nicht abbildbar.

    Ansonsten die die psych Erkrankung (z.B.Depression) als Hauptdiagnose bzw. psych. Nebendiagnose.

    Schöne Grüße

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten. Die 1:1- Betreuung hatte ich bereits ausgeschlossen eben aufgrund der nicht vorhandenen Kriterien.
    Die Pflege betreut in dieser Zeit die Patienten z.B. mit Gesprächen, Spielen etc. um zu gewährleisten, dass diese wirklich wach bleiben. Sichtkontakt ist für die gesamte Zeit gewährleistet.

    Beste Grüße
    transpore

    "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    eine 1:1 Betreuung ist nicht möglich, wenn gleich ich verstehe, dass der leitende Arzt an die Möglichkeit denkt. Die 1:1 Betreuung ist äußerst PEPP Wirksam, während die dokumentierten Therapieeinheiten zurzeit PEPP unwirksam sind (in der optionalen Phase ohnehin „relativ“).

    Die 1:1 Betreuung wird sicherlich noch sehr oft Gegenstand von Diskussionen sein. Der Schlafentzug kann nur als therapeutische Maßnahme codiert werden (9-60, 9-61, 9-62). n unserer Klinik werden die Patienten über die ganze Zeit begleitet. Es kann aber durchaus sein, das sie von „Extrawachen“ begleiten werden, dann ist auch eine solche Codierung nicht möglich.

    Herzlichen Gruß

  • Es kann aber durchaus sein, das sie von „Extrawachen“ begleiten werden, dann ist auch eine solche Codierung nicht möglich.


    Guten Tag!
    Nur der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass eine Kodierbarkeit der Leistung davon abhängt, wie die oben genannten "Extrawachen" bezahlt werden. Erhalten sie ein für ihren Grundberuf (zum Beispiel Krankenpfleger) entsprechendes Gehalt, sind die Leistungen durchaus zu kodieren.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.