AOP Lymphknoten teure Immunhisto/Molekulargenetik wie abrechnen?

  • Liebes Forum!

    Bei Pat. wurde im KH als AOP eine Lymphknotenexstirpation erbracht. Neben Immunhisto auch molekulargenetische Untersuchungen erfolgt. Wie lassen sich diese sehr teuren Untersuchungen jetzt abrechnen?

    Vielen Dank für jede Hilfe!

  • Guten Morgen,
    im §5 des AOP-Vertrages, intraoperative Leitungen, sind die Histologie und Leistungen der Pathologen aufgeführt. § 18 Abrechnungsverfahren verweist auf die §§ 4,5,6 und 9 des Vertrages.
    Nach meiner Ansicht können die Leistungen im Rahmen der AOP-Rechnung der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.

    Gruß
    Siegfried Stephan

  • Hallo

    nach § 5 AOP Vertrag bzw. Umsetzungshinweise der DKG

    können Sie diese Leistungen beauftragen mittels Überweisungsschein - oder falls das Institut das nicht macht - wie veranlasste leistungen gegenüber der Krankenkasse abrechnen. Hierbei müssen sie dann aber den externen Anbieter durch das Krankernhaus vergüten.

    wenn dies nach GOÄ erfolgt - haben sie u.Umständen ein Problem, nämlich dass Sie nicht alle Ziffern der GOÄ umsetzen können, bzw. durch Ausschlüsse nicht abrechnen können. Empfehlenswert wäre dann ggf. mit dem Anbieter eine Abrechnung nach EBM oder falls er das nicht macht mit dem 1-fach Satz GOÄ ( dann ist ihr "Verlust " nicht ganz so hoch ) :rolleyes:

    R.E.

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten!

    Stephan: Die Abrechnung über die AOP-Rechnung und EBM deckt nur einen Bruchteil der Gesamtrechnung.

    KKH: Wir haben leider keine KV ermächtigung, die Ausstellung mittels Ü-Schein funktioniert also nicht...

    Ich versuche jetzt eine Einzelfallentscheidung bei der KK zu erwirken... Mal sehen.

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten!

    Stephan: Die Abrechnung über die AOP-Rechnung und EBM deckt nur einen Bruchteil der Gesamtrechnung.

    KKH: Wir haben leider keine KV ermächtigung, die Ausstellung mittels Ü-Schein funktioniert also nicht...

    Ich versuche jetzt eine Einzelfallentscheidung bei der KK zu erwirken... Mal sehen.


    Hallo

    dazu brauchen Sie keine KV-Ermächtigung. Im Rahmen des AOP- dürfen Sie die auch als Krankenhaus austellen.

    In den Umsetzungshinweisen der DKG ( ISBN 978-3-942734-22-6) finden Sie zu den §§ 5+6 des AOP die enstprechenden Passagen.

    Zitat aus § 5 "Intraoperative leistungen "- hierzu gehören insbesondere die in KLammer gestellten Laboruntersuchungen, die RAdiologie (konventionell) der Histologie und der Pathologie. "
    Intraoperative leistungen können durch das Krankenhaus erbracht werden , auf ÜBERWEISUNG an einen zugelassenen Arzt bzw. ein zugelassenes Institut erfolgen oder vom Krankenhaus bei externen Anbietern beauftragt werden. "

    Somit ist klar, sie brauchen als Krankenhaus keine Ermächtigung ....

    R.E.