Entfernung von Osteosynthesmaterial

  • Hallo Forum,

    nachdem ich mich erst seit kurzer Zeit mit den Kodierrichtlinien beschäftige, habe ich eine Frage zu folgender Fallkonstellation.

    HD: S02.7 Multiple Frakturen der Schädel- und Gesichtsknochen
    ND: Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen Fixationsvorrichtung
    OPS 5-779.3 Entfernung von Osteosynthesematerial an Kiefergelenk und Gesichtsschädelknochen

    Warum lande ich hier in der Fehler-DRG 901Z und nicht in der DRG I23Z (lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial außer an Hüftgelenk und Femur). In diese DRG gelange ich nur mit der HD Z47.0, die nach den DKR nicht als HD kodiert werden darf, sondern die ursprüngliche Verletzung.

    Ist die Abrechnung der 901Z nun korrekt?

    MfG
    Christin

  • Hallo Frau/Herr Christin,

    in den DKR steht unter

    1911a Mehrfachverletzungen
    Diagnosen
    Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.
    Kombinationskategorien für Mehrfachverletzungen (T00-T07 Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen) und Kodes aus S00-S99, die mit einer „.7“ an vierter Stelle multiple Verletzungen kodieren, sind nur dann zu verwenden, wenn die Anzahl der zu kodierenden Verletzungen die maximale Zahl der übermittelbaren Diagnosen überschreitet. In diesen Fällen sind spezifische Kodes (Verletzung nach Lokalisation/Art) für die schwerwiegenderen Verletzungen zu verwenden und die Mehrfachkategorien, um weniger schwere Verletzungen (z.B. oberflächliche Verletzungen, offene Wunden sowie Distorsion und Zerrung) zu kodieren (s.a. DKR D012a Mehrfachkodierung (Seite 22)).

    Weiterhin unter
    D002b Hauptdiagnose
    ...
    Geplanter Folgeeingriff
    Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 8 und DKR 1913a Folgeerscheinungen von Verletzungen, Vergiftungen, toxischen Wirkungen und anderen äußeren Ursachen (Seite 190)).

    Wenn Sie's dem entsprechend mit der S02.4 (Fraktur Jochbein/Oberkiefer) versuchen, denn dort ist das Metall, wenn ich's richtig verstanden habe, entfernt worden und die Z47.0 und andere relevante Frakturen etc. als ND eintragen, so landen Sie in der D04B Operationen am Oberkiefer ohne CC mit einem RG von 1,065.


    --
    Michael Hönninger
    MedCo/FA Anästhesiologie
    Städtisches Krankenhaus
    Frankenthal

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal