Korrekte Defi / ICD / Schrittmacher Kodierung

  • Werte Diskutanten,

    Immer wieder einmal wird ein Defi oder Schrittmacher eingebaut, der eine höhere Funktion haben soll (z.B. biventrikulär), die sich dann aber nicht nutzen lässt, da z.B. eine Sonde nicht plazierbar ist. In diesem Fall ist das Aggregat z.B. funktionell ein 1-Kammer-Gerät, potentiell aber ein 3-Kammer-Gerät.

    Folgende Überlegung:

    a). Ich kann nur verschlüsseln, was nachher funktionell aktiviert ist
    b). ich kann den höherwertigen verschlüsseln, da wir die Leistung schulden, aber nicht den Erfolg.

    Ich würde mich über Ihre Meinung freuen

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen!

    Es wundert mich , weshalb ein 3-Kammer-Aggregat implantiert wird, wenn zuvor nur eine Sonde positioniert werden konnte. Ich hätte dann auch nur ein 1-Kammer-Aggregat ausgepackt und implantiert. Letzendlich muss doch die Prozedur kodiert werden, welche erbracht wurde. Hier dann der 1-Kammer-Schrittmacher.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Guten Morgen,

    das sehe ich anders, Sie müssen das kodieren, was implantiert wurde. Ob das Gerät dann alles tut, was es theoretisch kann, ist für die Kodierung unerheblich. Sie kodieren ja auch dann eine Nierentransplantation, wenn die neue Niere ihre Funktion nicht aufnimmt.

    Die Fragen nach der Qualität der Abläufe und der Indikationsstellung und ob ein Ein-Kammer-Gerät nicht ausreichend gewesen wäre, sind dann allerdings berechtigt. Gut möglich, dass der MDK der Kasse empfiehlt, nur das einfache Gerät zu zahlen.

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Guten Morgen,

    @ Gefäßchirurg: Ich gebe zu, mein Beispiel war vermutlich schlecht gewählt. Dennoch haben wir diese Fallkonstellation bei geschätzt 1% der Patienten.
    clehmann hat eben den anderen Standpunkt eingenommen. Ich beziehe mich eben auf die Fälle, bei denen die ursprüngliche Absicht nicht umgesetzt wurde. Hier gibt es auch Konstellationen, bei denen sie später umgesetzt werden kann.
    Ich sehe schon an Ihren beiden Reaktionen, dass die Entscheidung offenbar nicht klar ist.

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    unabhängig von der Kodierung gilt auch nach dem SGB V das Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Kasse / MDK wird dies sicherlich aufgreifen und monieren.

    Viele Grüße

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Guten Morgen.


    acuh damit gebe ich Ihnen Recht. Dennoch war die ursrpünglich medizinische Absicht ja, einen 3-Kammer-Defi zu implantieren und auch zu nutzen.

    Gruß

    merguet

  • Das gibt es bei uns gelegentlich:

    CRT (3-Kammersystem) soll implantiert werden. Vorhof und RV-Sonde werden implantiert, die LV-Sonde läßt sich nicht platzieren (ist der schwierige Teil der Prozedur). Also wird das CRT-System angeschlossen und implantiert. Der Patient bekommt dann einige Tage/Wochen später eine chirurgisch angelegte epikardiale Sonde, die dann an das bereits implantierte System angeschlossen wird. Was die Chirurgen kodieren, weiß ich nicht, wir kodieren ohne Probleme ein CRT das Aggregat ist ja auch das teuerste).

    In der Hoffnung, mit meinem ersten Betrag geholfen zu haben ;)

  • Guten Tag zusammen,

    man könnte als Analogschluss auch die Codierempfehlung Nr 354 der SEG4 des MDK bemühen. Hier ist es (bisher) sogar Konsens, einen Koronarstent zu codieren, wenn dieser sich nicht wie gewünscht platzieren lässt. Ob und inwieweit sich das im Lichte des von C-3PO zitierten BSG-Urteils, gemäß dem eben doch der Erfolg geschuldet wird (zumindest was die Codierung betrifft), ändern wird, bleibt abzuwarten. Die Regel sind solche CRTD-Fälle sicher nicht, daher würde mich auch ganz grundsätzlich interessieren, wie die KK sowas aus dem ihr übermittelten Datensatz herausfiltern kann, um den Fall dann dem MDK zu geben ;)

    Beste Grüße