Hallo Forum,
folgender Sachverhalt:
Pat. leidet seit längerer Zeit an einer infektiösem Protheseninfekt (Knie) und ist immer wieder bei uns stationär. In einem dieser Aufenthalte konnte er dann doch von dem Ausbau der Prothese und ambutation des Oberschenkels bei nicht ausheilem des Infektes überzeugt werden. Es wurde eine geplante Aufnahme ca. 2 Wochen später vereinbart. Nun ist der 2. Aufenthalt blöderweise in der OGVD des Aufenthaltes, in dem die Entscheidung zur OP gefallen ist.
Es liegt keine Komplikation vor auch kein Partitionswechsel oder gleiche Basis-DRG, aber der MDK möchte denoch die Fallzusammenführung des 1. und 2. Aufenthaltes, da die OP bereits im ersten Aufenthalt durchführbar gewesen wäre!
Bin ich nun verpflichtet die Fälle zusammenzuführen?
Der Pat. hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 25 OPs hinter sich. Gibt es hierzu Urteile?
mfg
Meddok 82