MDK wünscht die T85.5 als HD > unsere Kodierung C16.0

  • Liebe Forummitglieder, einen wunderschönen guten Morgen und einen tollen Wochenstart,
    erbitte Ihre Meinung zum u.b.:

    Folgende Krankenhauskodierung: HD: C16.0; ND: T85.5,C78.6,N18.3,Z95.81

    Prozeduren: OPS: 1631, 81006, 1632, 5429j2 > DRG G46B

    MDK möchte hier als HD T85.5 > DRG X62Z

    Mit MDK-Begründung: "Die vom Krankenhaus kodierte Hauptdiagnose C16.0 ist medizinisch nicht plausibel. Nach Analyse ist die T85.5 die Hauptdiagnose, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes verantwortlich war.


    Ich sehe es etwas anders und beziehe mich hier auf DKR 0201f und D015I. Ich würde hier einen Widerspruch einlegen.

    " Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung zu notwendigen Folgebehandlungen sowie zur Diagnostik anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist. "

    Ist meine Sichtweise hier o.k.?

    Erbitte Ihr Feedback.


    Lieben Dank.


    Ihre Heidi

  • Hallo Heidi, 

    warum wurde der Patient aufgenommen :?: Behandlung des Magenkarzinoms z.B. Chemotherapie oder wegen eines Ösophagusverschlusses durch Prothese :?:

    Ist das Magenkarzinom in irgendeiner Weise therapiert worden :?:

    Bei Prothesenverlegung, ohne Therapie des Malignoms, würde ich als Hauptdiagnose die K22.2 - Ösophagusverschluss - kodieren, gefolgt von den Nebendiagnosen T85.5 und C16.0 :!:

    Gruß 

    ochpowi

  • Hallo Ochpowi,

    danke für den Denkanstoß. (Ich bin im Rahmen der Karzinomerkrankung von einer Folgebehandlung ausgegangen) Es war ein Ösophagusstentverschluß, keine Chemo., keine Strahlentherapie. Also K22.2. Danke. Schönen Tag noch, hat weitergeholfen.

    Lieben Gruß Heidi

  • Hallo,
    wenn es sich um einen Verschluss des Stents handelt, würde ich die T85.5 kodieren, vgl. auch die FoKa- Kommentierung zur KE Nr. 466 der SEG 4. Durch den Verschluss des Stents ist der Ösophagus zwar auch verschlossen, aber in erster Linie der Stent. Der spezifischere Kode ist der T85.5.
    Wodurch ist der Verschluss entstanden?
    MfG

  • Hallo Frau / Herr Inspector,

    Überschrift : "Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen" - "SHUNT"


    .... nach DKR D002 ist hier ausnahmsweise der T-Kode der spezifischere Kode und somit vorrangig vor einem unspezifischen Kode aus dem Organkapitel. -> KDE-466


    Bezüglich T85.5 sehe ich die Kodierung anders ->HD und ND bei DHC-Stentwechsel oder Dislozierter Gallestent


    Gruß

    ochpowi

    PS: Bin auf weitere Vorschläge / Meinungen gespannt... 8o

  • Als Gedanke käme mir die K22.0 + Y84.9! in den Sinn.


    Gruß

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo F15.2,

    sorry, zwar ist bei der Achalasie der Ösophagus auch eng, es passt aber trotzdem nicht, weil es sich um eine im Grunde spastische Enge handelt.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo ochpowi,
    Ihren Beitrag verstehe ich nicht. Zuerst zitieren Sie die falsche Überschrift, dann sagen Sie, der T-Kode ist spezifischer, um letztendlich darauf zu verweisen, dass ein Kode aus dem Organkapitel zu kodieren ist. Helfen Sie mir auf die Sprünge! Vielleicht liegt es an der Uhrzeit...

  • Hallo Frau / Herr Inspector,

    evtl. habe ich mich ein wenig kompliziert ausgedrückt!! :wacko:

    .... zitieren Sie die falsche Überschrift -> Nein, wenn Sie mal unter der KDE 466 schauen, dann sind die "Schlagworte" Shuntkomplikation, Shuntverschluss, Shuntneuanlage, Nativshunt, Prothesenshunt, Niereninsuffizienz angegeben.

    Wenn Sie dann auch die ICD zur Hand nehmen, haben Sie meine genannte Überschrift zum Kapitel - also Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen - die Gruppe T82 .... !!! 8o


    ...... dann sagen Sie, der T-Kode ist spezifischer -> auch "Nein", bezieht sich auch auf die KDE 466, wo steht, hier ausnahmsweise der T-Kode der spezifischere Kode.... also bei den ICDs aus der Gruppe T82..... 8o

    .... um letztendlich darauf zu verweisen..., was meine Meinung zur Kodierung der o.g. Fallkonstellation ist.... :D

    Fazit: Ich meine die KDE 466 kann nicht auf die Kodierung des Ösophagusstent bezogen werden, da es sich hier (KDE 466) speziell um eine "Gefäßkonstellation" handelt. :!:

    MfG

    ochpowi