Respiratorische Insuffizienz

  • Hallo Forum
    Ich hätte gerne eure Meinung

    Fall: Kind mit Bronchitis & Respiratorischer Insuffizienz (Sättigung 88%)
    Wir kodieren nach Empfehlung des Kodierleitfadens für Kinder u.Jugendmedizin( G-Kind)
    ND J96.0
    bei O2 Gabe über 4 STD um Sättigung über 92% zu halten.
    Laut MDK Gutachten ist die J96.0 nicht zu kodieren ist, da diese nicht im Entlassungsbericht erwähnt wurde und nicht durch pathologische Blutgasveränderung belegt wurde. (keine ärztliche Diagnose).
    Wir haben daraufhin widersprochen mit dem Hinweis auf den Kodierleitfaden und mit der Argumentation kontinuierlliche Sauerstoffgabe über 4 Stunden.
    Im 2. Gutachten argumentiert Der MDK damit, dass die Kodierleitfäden nicht Teil der allgemeinen Deutschen Kodierrichtlinien und damit auch nicht allgemein gültig sind. Keine BGA - keine resp. Insuffizienz belegt
    Laut unserem Kinderarzt soll dieser Fall nun in die Klage, hat jemand schon Erfahrung wie die Erfolgschancen sind?
    Ich hoffe auf Eure Erfahrung ;(

  • Hallo RAILWILL,

    der MDK fordert einen Nachweis?
    Dabei hatten Sie doch einen Verdacht! Und deshalb haben Sie Ihren Patienten adäquat und spezifisch behandelt.
    Geregelt wird die Kodierung von Verdachtsdiagnosen unter D008b in den DKR.

    Daß der Kodierleitfaden nicht Bestandteil der DKR ist, das stimmt. Ist aber irrelevant.
    Der Leitfaden stützt sich auf die DKR - und hier auch auf die D008b. Das ist relevant.

    Gruß an den MDK

    W.

  • Hallo Willis,


    leider wurde die respiratorische Insuffizienz nicht im Entlassungsbericht oder in der Krankenakte erwähnt, ich habe leider nur die Überwachungsbögen mit den schlechten Sättigungswerten und der Sauerstoffgabe. Reicht das für eine Klage? :huh:

  • Hallo,
    fragen Sie doch einfach Ihren leitenden Arzt:
    "Stellen Sie sich vor, Sie wären ein vom Gericht bestellter Gutachter und müssten anhand der vorgelegten Dokumentation beurteilen ....."

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    eines meiner Lieblingsthemen :)

    Auch wir haben immer wieder diese sog. Gutachten... Im persönlichen Gespräch ist einer dieser Gutachter bei jedem Fall in o.g. Konstallation gleich eingeknickt und hat es akzeptiert - und schriftlich bekommen wir immer wieder diese BGA-Sause vorgehalten... Was soll man da sagen??

    Aus medizinischer Sicht halte ich es für verzichtbar, dass man eine BGA dafür braucht. Wenn die SaO2 pathologisch ist (akute oder chronische resp. Insuff = Diagnose) und man tut was (O2-Gabe, NIV, .... = Therapie), dann sind die Bedingungen der DKR zur Kodierung erfüllt. Punkt.

    Die Argumentation, Kodierleitfäden seien nicht verbindlich, ist schon richtig, aber leider nur richtig witzig - denn die BGA steht auch nur im Kodierleitfaden - nämlich dem vom MDK...

    Ich würde hier eine Klage anstreben!

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo RAILWIL,

    Sie selber haben doch zur Fallkonstellation angegeben, der Patient hätte eine Sättigung von 88%. Und es wäre darauf mit Sauerstoffgabe reagiert worden. Auch wenn das nicht im Brief verarbeitet worden ist: Aus welchem Grund könnte denn dieser Patient O2 bekommen haben? Doch weil Sie den Verdacht einer respiratorischen Insuffizienz gehabt haben. Oder gibt es eine andere Erklärung?
    Es kommt, wie oben dargelegt, nicht auf den Nachweis an. Und deshalb braucht es auch keine BGA. Wird der Verdacht behandelt, ist die Verdachtsdiagnose kodierbar. Die DKR ist hier einfach und klar.

    Nochmals: Gruß an den MDK

    W.

  • Hallo Forum,

    ich habe einen Fall, da lehnt der MDK die J96. ab, aufgrund einer venösem BGA.

    Der Patient wurde mit Sauerstoff behandelt und hatte einen path. pO2-Wert in der venösen BGA.
    Laut MDK Kodierempfehlung Nr. 37 wird eine BGA vorausgesetzt. Allerding steht da nicht, dass sie nur arteriell sein darf.

    Hat der MDK hier recht?

    Viele Grüßen

    MissB

  • Hallo,

    aus meiner Sicht ist es medizinisch nicht möglich, aus einer venösen BGA eine respiratorische Insuffizienz zu diagnostizieren.

    Gruß
    B.W.

  • Hi
    FOKA widerspricht der KE 37. Ein leidiges Thema ohne, soweit mir bekannt, eindeutige Klärung.
    M.E. sollte aber die Klinik des Patienten mit beurteilt werden. In Bezug auf die venöse BGA stimme ich kodierer2905 zu.
    Gruß