Hallo Forum,
falls hier nicht korrekt - dann bitte verschieben...
An mich wurde ein Frage herangetragen, die ich so nicht ohne weiteres beantworten kann ( und will )
Es geht um folgendes ...
Unser Betriebsarzt soll für eine externe Firma ( Apotheke ) - wohl bestimmte Untersuchungen für deren Mitarbeiter/innen vornehmen ( wahrscheinlich wegen Einstellungen )
Der Betriebsarzt wird durch eine Pauschale durch das Krankenhaus bezahlt.
Jetzt wird bei mir angefragt, ob wir als "Krankenhaus" dann eine rechnung stellen dürfen, und nach welcher Grundlage
Hier ginge m.E. nach nur die GOÄ - oder gibt es bestimmte Richtlinien für die Abrechnung durch Betriebsärzte )
Im I-Net finde ich hierzu leider nichts
Hat jemand Infos für mich ??