OPS für Herzkatheter??

  • Hallo,

    habe eine Stelle als Kodierfachkraft in der Kardiologie übernommen und bin noch recht unsicher in mancherlei. Speziell habe ich folgende Frage. Die mir auch der Kodierleitfaden Kariologie nicht beantworten kann.

    Fall 1: Pat. bekommt einen Linksherzkatheter mit dem Schlüssel 1-275.0 Koronarangiographie ohne weitere Maßnahmen. Wenn nun noch die 1-275.5 Koronarangiographie von Bypassgefäßen gemacht wird, werden dann beide Kodes angegeben???

    Oder der Fall 2. eine Koro wird gemacht und mit 1-275.0 kodiet und dann wird noch die 1-275.1 Koronarangiographie und Druckmessung im linken Ventrikel verschlüsselt. Ist das richtig??

    In Fall 1. würde ich sagen es können beide OPS angegene werden da aus dem Wortlaut es sich für mich wie 2 Untersuchungen anhört! ^^

    Bei Fall 2. würde ich aus dem Bauch heraus sagen es sollte nur der Kode 1-275.1 angegeben werden! Ebenfalls aus dem Wortlaut heraus!!

    Es wird von den Ärzten mal so und mal so kodiert und das verwirrt mich!! ;(

    Kann jemand was dazu sagen oder mir einen Tipp geben wo ich es genau nachlesen kann?!


    Liebe Grüße :D

    Liebe Grüße Numbers!

  • Hallo Numbers,

    Fall 1: Ja Koro + Bypass = 1-275.0 + .5
    Fall 2: nein Koro + LV-Druck = 1-275.1

    vll Kodierungschulung besuchen oder Kodierleitfaden (Buch) Kardiologie besorgen (12€) :) Tipp: nicht irre machen lassen

    VG
    J.K.

  • Hallo

    Sind die folgenden OPS Codes 1-279.a und 1-1279.0 zusätzlich zum Code 1-275.2 zu kodieren.

    OPS aus 2011

    Der MDK erkennt die beiden Codes 1-279.a und 1-279.0 nicht an.

    BSG Urteil vom 18.09.2008-B 3 KR 15/07 R

  • Hallo mhk,

    ja
    die intrakoronare Druckmessung zur FFR-Bestimmung ist ein selbstständiges Verfahren (und nicht gerade billig) und für die EDV-gestützte EF-Bestimmung gilt ähnliches.
    Der Druckdrahteinsatz kann u.U. eine höherwertige DRG triggern, die EF-Bestimmung nie.

    Mit dem Hinweis zum BSG-Urteil von 2008 möchten Sie auf was hindeuten ? (das Urteil bezieht sich auf einen Abrechnungsfall aus 2004)

    Gruß
    J.K.

  • Hallo mhk,

    dann liegt er falsch, da eine Prozedur bzw. Prozedurenkombination so genau wie möglich beschrieben werden soll.
    Es sei denn, sie ist wie im Urteilsfall zu 100% Bestandteil der Hauptprozedur.
    In Ihrem Fall ist sie das sicher nicht.

    Gruß
    J.K.