Guten Morgen,
laut BG - Gutachten liegt im folgenden Fall keine Mehrfragmentfraktur vor; der OP - Bericht beschreibt aber kleinere Knochenfragmente, die ausgespült werden mussten. Im entsprechenden Kapital des OPS finde ich den bekannten Hinweis auf die Definition einer Mehrfragmentfraktur, aber keine Aussage zu Knochenfragmenten. Müssen diese für die Kodierung einer Mehrfragmentfraktur auch operativ wieder ostosynthetisiert werden?
Viele Grüße
Stephan Wegmann