Gesundheitspolitische Schildbürgereien

  • Die "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R)" in ihrer aktuellen Fassung vom Mai 2013 traten am 25.07.2013 qua Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

    In §7 "Folgen nicht ordnungsgemäßer Lieferung" findet sich folgender Absatz:

    Zitat

    (3) Ein Krankenhaus, dessen Qualitätsbericht nicht innerhalb der Frist nach § 6 Abs. 1 eingeht und daher nicht veröffentlicht wird, wird gemäß § 17c Abs. 2 Satz 8 KHG „Prüfung der Abrechnung von Pflegesätzen" bis zur Veröffentlichung seines nächsten Qualitätsberichts jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. 


    Dumm nur, dass wenige Tage später, nämlich am 1. August 2013, eine Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Kraft trat, durch welche die in obigem Absatz als Sanktionsmittel definierten 17c-Prüfungen sang- und klanglos abgeschafft wurden... (einen Satz 8 gibt es in Absatz 2 jetzt gar nicht mehr). Anscheinend hat man in Berlin den Überblick über die eigene Gesetzgebung verloren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,
    wo werden noch Pflegesätze abgerechnet deren Abrechnung der MDK prüfen könnte? Endlich eine sinnvolle Aufgabe.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt