Guten Morgen zusammen!
Bin jetzt auf eine interessante Interpretation des BSG Urteils B 3 KR 24/07 R zum Ablauf der Abrechnungsprüfung gestoßen.
Die 1. Stufe ist ja Prüfung durch die Kasse anhand der §301-Datensatzes, das KH muss in "Grenzfällen" eine Begründung liefern.
Die 2. Stufe ist interne Beratung der Kasse mit dem MDK.
Die 3. Stufe ist Einzelfallbezogene Abforderung von Sozialdaten vom Krankenhaus.
Nun sagt die Kasse, dass die 2. Stufe bereits ausreicht, um zu sagen, dass die stationäre Behandlung nicht erforderlich war und hält den Vorgang für abgeschlossen.
M.E. ist es so, dass wenn die 2. Stufe keine Begründung für eine stationäre Behandlung liefert, muss die Prüfung in die 3. Stufe gehen. Anderenfalls kann man natürlich die Prüfung der Abrechnung ordentlich beschleunigen: einfach sagen "MDK sagt nein" und gut ist es.
Wie sieht es die Gemeinde?
Gruß
GenS