Komplikation nach ambulanter Polypektomie

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich brauche dringend Rat bezüglich Festlegung der Hauptdiagnose.

    Fallkonstellation:
    Bei einer Vorsorgekoloskopie in der Praxis eines niedergelassenen Gastroenterologen erfolgte eine Polypabtragung. Gegen Abend hatte die Patientin lokalisierte Schmerzen im rechten Unterbauch entwickelt, keine Übelkeit, kein Erbrechen, kein Blutabgang. Diese Schmerzen nahmen über Nacht an Intensität zu, es erfolgte am nächsten Morgen die Überweisung der Patientin in unsere Klinik.
    Aufnahme wegen deutlichem Druckschmerz und lokaler Abwehrspannung. Laborchemisch zeigten sich leicht erhöhte Entzündungsparameter. Eine Perforation wurde mittels CT-Abdomen ausgeschlossen. Eine symptomatische und antibiotische Therapie wurden eingeleitet.
    Die HD der Klinik: K91.88, der MDK verlangt R10.3 mit Y84.9.
    Diese HD werden wir wohl akzeptieren müssen, da R10.3 das Krankheitsbild spezifischer beschreibt? Gibt es andere Alternativen?

    Danke :)

  • Hallo Medco_Dia,

    Mal meine bescheidene Meinung:

    Aufnahme wegen unspezifischem Bauschschschmerz, Ausschluss einer Perforation und Behandliung einer vermeintlichen (Darm?-)Entzündung...

    HD wäre dann die (Verdachts-) Diagnose Kolitis....

    Den direkten Zusammenhang der zur Aufnahme führenden Symptome mit der vorhergehenden Koloskopie erschliesst sich mir nicht wirklich...
    Sollte es allerdings so sein, dass die antibiotische Behandlung für Ihre behandelnden Ärzte keinen Zusammenhang mit dem Schmerzereigniss hat, würde ich mich der MDK-Kodierung anschliessen...

    Liebe Grüße,
    BoB77

  • Hallo,
    wahrscheinlich handelt es sich um ein so genanntes Post-Polypektomie-Syndrom, eine lokale Reizung der Muskularis propria oder der Serosa durch die Elektrokoagulation bei / nach Polypektomie, hervorgerufen durch die lokale Verbrennung. Und da wäre dann K91.88 wieder spezifischer, da ja eine Ursache für das Symptom Bauchschmerz benannt ist. Die Antibiose sehe ich als Prophylaxe, da eine Perforation evtl. erfolgen könnte (deswegen ja auch die Überwachung).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • hallo!


    Unter K91.88 ist das PPs nicht namentlich angeführt.
    Die Suche in beiden ICD-VZ ergab bei mir 0 Treffer.


    Wegen "-Syndrom" ist dann für die Krankheit Postpolypektomiesyndrom D004 anzuwenden: die Manifestationen sind zu kodieren, wobei die HD-Def zu berücksichtigen ist, wenn 2 Manifestationen für die HD in Frage kommen.


    meine Kodierung: R10.3 mit Y84.9, vorausgesetzt auch sonst niemand findet in den ICD-Verzeichnissen das PPS.


    mfg ET.gkv

  • Guten Abend!

    Im Rahmen der Polypektomie kommt es zu einer "Verletzung" der Darmwand.

    S36.51 Verletzung: Colon ascendens (bzw. an Lokalisation der Polypektomie).

    Duch die "Verbrennung" kommt es zu einer lokalen thermischen Darmentzündung.

    K52.8 Sonstige näher bezeichnete nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Forum

    Ich habe gerade einen ähnlich gelagerten Fall vor mir,
    Pat wurde hier im Hause ambulant polypektomiert, kommt nun nach 8 Tagen mit :
    HF 107; T38.4; Leuk 18.3; Bk: Staphylococcus hominis B95.7
    Meine Kodierung in diesem Fall
    HD A41.1 + R65.0+B95.7
    ND T81.4
    Ist jemand anderer Meinung ?

    schönes Wochenende allen hier,
    gruß aus dem Pott

    mfG
    ZEsucher :)

  • Guten Tag!

    Ein Patient wird in der Klinik ambulant wegen einer peptischen Ösophagusstenose behandelt. Es kommt im Rahmen der Dilatation zu einer Ösophagusperforation. Es wird ein Ösophagusstent eingesetzt. Der Patient wird wegen der Ösophagusperforation stationär aufgenommen.

    Ist die HD nun die Ösophagusstenose K22.2 oder die Ösophagusperforation K22.3 (möglicherweise auch S27.83 ?)?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo,

    wenn die Dilatation als AOP-Leistung durchgeführt wurde, gilt ja die Regel, dass bei einer stationäre Aufnahme am gleichen Tag aufgrund einer Komplikation die AOP-Diagnose als HD zu verwenden ist, die Komplikation als ND, gem. § 7 Abs. 3 AOP-Vertrag.

    Wenn die Dilatation z.B. im Rahmen einer Ermächtigung erfolgte, würde ich die HD S27.83 kodieren.

    Gruß,

    S. Stephan

  • Ich stimme Stephan zu. Das Konstrukt mit der Ermächtigung ist interessant, wird aber wohl in der Realität der meisten Khs nur selten zum Tragen kommen.

    In dem hypothetischen Fall finde ich dann allerdings K22.3 spezifischer als den S-Kode.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier