Kein Behandlungszusammenhang - Keine Fallzusammenführung

  • Hallo,

    ich zitiere mal aus dem Terminbericht einer kürzlich ergangenen Entscheidung des 1. Senats:

    "Die Fallpauschalen vergüten nämlich neben den vollstationären auch die vorstationären Krankenhausleistungen für einen Behandlungsfall. Ein einziger Behandlungsfall besteht in diesem Sinne, wenn ein die Behandlung prägender sachlicher Zusammenhang zwischen den Behandlungsepisoden besteht."

    Auch wenn es sich dabei um eine Streitigkeit in Bezug auf vorstationäre Behandlung gehandelt hat, zeigt das Zitat m.E. doch deutlich, wohin die Reise gehen könnte. Ich bin darüber, ähnlich wie Herr Horndasch, alles andere als glücklich, weil diese Sichtweise letztlich dazu führen wird, dass sämtliche Fallzusammenführungsregeln mehr oder minder Makulatur sind. Andererseits ist es dann aber auch nur konsequent, diejenigen Fälle von einer Zusammenführung auszunehmen, bei denen eben kein "sachlicher Zusammenhang" besteht.

    Einsparungsprinz: ob es sich hierbei tatsächlich um eine Rechtsprechung "zugunsten der Leistungserbringer" handelt, sollten Sie vielleicht noch einmal überdenken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Forum,

    hallo Hr. Hollerbach, im Gegensatz in dem von mir genannten Gesetzestext schildern Sie hier die Rechtsvorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG (Fallpauschalen werden für die Behandlungsfälle...). Ob der Zug wirklich hier hin fährt ist für mich mehr als fraglich da aus der zitierten Vorschrift des KHEntgG eine Fallzusammfassung für mich nicht hervorgeht. Da sehen Sie vielleicht doch "etwas schwarz"! Bevor hier etwas zugunsten der Kasse geht trifft Weihnachten eher auf Ostern. Warten wirs ab...

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

  • Umso erstaunlicher wieso gerade eine "glasklare" Rechstvorschrift wie z. B. § 1 Abs. 1 letzter Satz FPV (24-Stunden-Regel) oder § 2 Abs. 2 Nr. 2 FPV (OP folgt Diagnostik) jetzt "verdreht" werden sollten.

    Warum denn nicht? Die Kassen und der erste Senat haben's doch vorgemacht: Die 300-Euro-Regel ist im gesetz auch eindeutig formuliert und wurde gelinde gesagt aufgeweicht...

    Stockdunkle Grüße (naja, wenigstens war's ein sonniger nachmittag)

    MDK-Opfer

  • Fallzusammenführung gem BSG Urteil vom 10.03.2015, AZ B1 KR 3/15 R

    Hallo Zusammen, eine Krankenkasse fordert mit Bezug auf das o.g. Urteil nun die Fallzusammenführung von 3 Behandlungsfällen bei denen zwar ein Zusammenhang besteht - (aber keine Komplikation, es musste auf Basis einer Histologie nachresiziert werden) - jedoch nach FPV formal keine Fallzusammenführung vorzunehmen ist. Die ersten beiden haben wir zusammengeführt. Den dritten Fall jedoch nicht. Meine Frage: Ist dem Folge zu leisten?

    1. Fall + 2. Fall D25B 12 Tage VWD, 16 Tage OGVD
    3. Fall D25B 1 Tag nach OGVD Überschreitung des 1. und 2. Falles wieder aufgenommen.

    Mir wiederstrebt es die Fälle zusammenzuführen weil die Regelung eindeutig in der FPV niedergelegt ist, gemäß streng nach dem Wortlaut.

    Vielen Dank für die Hilfen!

  • Hallo Medicos,

    wann war denn bekannt, dass der Pat. noch mal nachreseziert werden muss? Wenn es früher war, dann kommt wahrscheinlich die Argumentation, dass es wirtschaftlicher gewesen wäre, den Pat. einen Tag früher aufzunehmen.
    Die Argumentation kann von Seiten der KK nicht über die FPV, sondern nur über den § 12 SGB V gehen.
    Gibt es einen medizinischen Grund, warum die Aufnahme erst an diesem Tag stattfand und nicht früher; das würde helfen.

    Gruß
    B.W.