• Hallo Forum,

    DKR-Beispiel:

    "1301a Chronischer Kreuzschmerz
    Wenn die zugrundeliegende Ursache bekannt ist, ist nur diese zu kodieren. Wenn die zugrundeliegende Ursache nicht bekannt ist, wird in Abhängigkeit vom klinischen Bild (Schmerzlokalisation)
    M54.5 Kreuzschmerz
    oder
    M54.4 Lumboischialgie
    zugewiesen."

    Mein Problem: Aufnahmediagnose muss innerhalb 3 Tagen übermittelt werden. Diagnose also M54.5, steht so im KIS.

    Im Verlauf CT (3-203) oder MRT (3-802), Diagnose Bandscheibenprolaps M51.1, dies wird nach Analyse dann zur Hauptdiagnose.

    *** Wie soll jetzt praktisch verfahren werden mit der bereits gespeicherten M54.5?

    - Löschen???
    - Nicht übermitteln?

    Hierzu als Information (KODIP-Grouper)

    M54.5 -> I68B
    M54.5, 3-203 oder 3-802, -> I68B
    M54.5, 3-203 oder 3-802, M51.1 -> I68B
    M51.1, 3-203 oder 3-802, M54.5 -> I68B
    M51.1, 3-203 oder 3-802 -> I68B
    M51.1 -> I68B

    Soll diese Kodierregel also dem Grouper noch beigebracht werden, damit sich ein Beachten/Nichtbeachten auch auswirkt oder ist diese Kodierregel schlichtweg überflüssig?

    Wenn die Löschungs- oder Nichtübermittlungsvariante zutreffen sollte, muss bei der Entlassung jeder Datensatz nachbearbeitet werden.
    Wer soll das machen, welches KIS bietet hierzu eine brauchbare Unterstützung? Wie verhält sich die Krankenkasse bezüglich der mit der Aufnahmeanzeige übermittelten Diagnosen? (Löschen?)

    Ist eine zeitnahe Erfassung der Diagnosen und Prozeduren überhaupt machbar, wenn hierzu Kodierregeln der o. g. Qualität beachtet werden müssen? Doch wohl nur, wenn im Nachhinein diese Möglichkeiten des "Nichtübermittelns" technisch gesehen bestehen. Was ist mit all den Zweifelsfällen? Soll/darf ich diesen Code übermitteln, soll/darf ich jenen Code nicht übermitteln?

    Wer hat Antworten? Gibt es eine (verbindliche?) Regel zum Verfahrensablauf?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    Chirurg
    DRG-Beauftragter der Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Herr Scholz,
    SMS unterscheidet in seinem System zwischen den Hauptdiagnosen für Aufnahme, Verlauf, Entlassung und DRG. Ich könnte mir vorstellen, das dann nur noch der Datensatz Hauptdiagnose DRG (muß immer manuell festgelegt werden und wird natürlich mit HD Entlassung identisch sein) an die Kasse zu übermittelt wird. Fraglich ist auch meiner Meinung nach, ob nicht mehr zutreffende oder nicht bestätigte ND gelöscht werden müssen, bzw. ob ND überhaupt zum Übermittlungsdatensatz gehören. Da beide Partner ja identische Grouperalgorhythmen haben, sollte doch eigentlich nur noch die zutreffende DRG zu übermitteln sein. Der MDK prüft doch dann sowieso. Verbindliche Regelungen sind mir aber leider auch nicht bekannt.:roll:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Geht man nach den Kodierrichtlinien, so darf eine reine Aufnahmediagnose eigentlich nicht in den DRG-Datensatz eingehen. Probleme ergeben sich nur, weil die DRG-Diagnosen derzeit aus dem §301-Datensatz abgeleitet werden.

    Im Gesetzestext steht nur (sinngemäß): Die Aufnahmediagnose ist diejenige Diagnose, welche der Arzt bei Aufnahme feststellt. I)

    Derzeit ist bei unserem KIS (IS-H bei T-Systems) die Logik: alle Diagnosen außer der Einweisungsdiagnose sind "Behandlungsdiagnosen" und werden übermittelt. Somit wir die Aufnahmediagnose leider wie eine Nebendiagnose behandelt. Probleme ergeben sich, wenn eine Aufnahmediagnose sich als falsch erweist oder abgewandelt werden muß.

    Beispiel nach Infarktausschluß: Hauptdiagnose Interkostalneuralgie, Nebendiagnose AKUTER MYOKARDINFARKT.

    Oder nach Tumorsuche mit Initialverdacht: Hauptdiagnose Magenca., ND Ösophagusca. Das wäre dann eine Doppelverschlüsselung.

    Antwort bei T-Systems auf die Problematik: ach so, na ja, man werde es weiterleiten und diskutieren. :sleep:

    Ich kenne keinen KIS-Anbieter, der bisher reagiert hat. Insgesamt ist die Datenübermittlung nach §301 und den DRG-Anforderungen also noch nicht koordiniert. Am besten, wir schreiben alle die DKG an und machen auf das Problem aufmerksam.

    [ Dieser Beitrag wurde von Hab-StElisabeth am 20.09.2001 editiert. ]

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Hallo Herr Schikowski,

    Zitat


    Original von J-Schikowski:
    SMS unterscheidet in seinem System zwischen den Hauptdiagnosen für Aufnahme, Verlauf, Entlassung und DRG.


    Das ist ja wunderbar, fast wie bei uns. Fliegel-Data unterscheidet in seinem System zwischen Diagnose- und Prozedurenlisten für Aufnahme, Verlauf, Fachbereichsentlassung und Entlassung. A, F, E werden vom System als leere Eingabefenster bei den genannten Ereignissen (Zeitpunkt der A, F bzw. E wird andernorts ins Programm eingegeben) erzeugt, V kann mit jedem Zeitpunkt während des Aufenthaltes entweder vom Arzt (Arztarbeitsplatz) oder automatisch durch tägliche Übermittlung der Op-Buchdaten (Zeitpunkt=Schnittzeit) eingefügt werden, also im Extremfall minütlich. In jedem Eingabefenster können (also pro Minute) bis zu 100 Diagnosen und zu jeder dieser Diagnosen bis zu 100 Prozeduren (= 10000 Prozeduren pro Minute erfaßt werden). Nicht lachen, das ist wirklich so und das stört mich auch nicht.

    Eine Maske für DRG-Diagnosen steht uns allerdings nicht auch noch zur Verfügung. Sollten wir die etwa auch noch brauchen?

    Manchmal frag ich mich schon, ob die Leute, die die §301-Datenübermittlungsvereinbarung so in 3monatigen Abständen ändern, eigentlich wissen, wie ein KIS funktioniert?

    Genug gejammert, Vorschläge:

    Ab dem Zeitpunkt X Wegfall aller alten Datenstrukturen, z. B. Fachbereichsentlassdiagnosen, Fallpauschalen/Sonderentgelte, nur noch DRG-Daten.

    D. h.: Zwei Listen, eine mit Diagnosen, eine mit Prozeduren. Eine der Diagnosen wird als Hauptdiagnose gekennzeichnet (bei Entlassung, nach Analyse).

    Mein Wunsch an mein Softwarehaus: Jeder Eintrag, egal ob ICD oder OPS behält intern einen Zeitstempel und eine Arztsignatur, außerdem die Möglichkeit, per Tastendruck oder Mausklick in die dieser Kodierung zugrundeliegende Dokumentation zu verzweigen (Bericht, Befund, Bild, Brief...).

    Vorgeschaltet ist eine vernünftige Kodiersoftware, die den ihr übergebenen Suchstring (der auch per Copy und Paste aus einem Textdokument stammen kann) dem aufrufenden KIS zurückgibt (per OLE oder DDE), so dass der Suchstring, der oft mehr Information enthält als der Katalogtext, zu Informationszwecken neben der Schlüsselnummer auch zu einem späteren Zeitpunkt angezeigt werden kann.

    Die Kodiersoftware könnte eigentlich auch die zum gefundenen Schlüssel passenden Kodierregeln anzeigen, damit man keine Fehler macht. :look:

    Parallelgeschaltet ist ein online-Grouper, der nach jeder neu angefügten Schlüsselnummer die sich nun ergebende DRG anzeigt. Hierüber durch Tastendruck oder Mausklick Zugriff auf eine Tabelle mit DRG-Daten, als da wären Legende, Kostengewichte national, Kalkulationsdaten, Verweildauern, Behandlungspfade, hauseigene Kostendaten etc.

    Außerdem, wie bereits bei 3M üblich, Möglichkeit, die Hauptdiagnose durchzupermutieren, d. h. Angabe aller möglichen Varianten, so dass der Arzt bei konkurrierenden Hauptdiagnosen den höheren Erlös nicht übersieht. !:)

    Zitat


    Da beide Partner ja identische Grouperalgorhythmen haben, sollte doch eigentlich nur noch die zutreffende DRG zu übermitteln sein.

    Dies habe ich bereit im Mai vorgeschlagen und es erscheint mir logisch. :rotate:

    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob meine Vorschläge die Einführung der DRGs beschleunigen werden, oder nur dazu führen werden, dass alle diejenigen, die hier nicht mithalten können, fleißig bremsen werden, damit sie nicht ins Hintertreffen kommen.
    :rolleyes:

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz


    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 19.09.2001 editiert. ]

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Hab-StElisabeth:
    Geht man nach den Kodierrichtlinien, so darf eine reine Aufnahmediagnose eigentlich nicht in den DRG-Datensatz eingehen.

    Was ist eine "reine" Aufnahmediagnose? Was sind "Behandlungs"-diagnosen?

    Könnte man sich nicht darauf einigen, dass es "Diagnosen" gibt? Zu einem bestimmten Zeitpunkt weiß der Arzt dies, zu einem anderen Zeitpunkt jenes. Er sollte allerdings deutlich den Grad der Diagnosesicherheit angeben können und nicht Herzinfarkt schreiben dürfen, wenn er keinen passenden Befund vorweisen kann. Ein Initialverdacht rechtfertigt nicht die Diagnose Magencarcinom. Hier gibt es Z-Schlüssel aus dem Kapitel 21 ICD 10, die besser passen.

    Wer hat denn die Wahrheit? Der Pathologe? Der MDK (im nachhinein)? Ich behaupte, der Grouperalgorithmus ist "robust" genug, mit einer großen Zahl von fundierten Diagnosen umzugehen. Wenn wir ihm die "ganze Wahrheit" (d. h. alle im Verlauf dokumentierten Diagnosen) mitteilen, kriegt der Grouper keine Probleme. Hier sind doch genug Teilnehmer im Forum, die Patientendaten regelmäßig gruppieren, die könnten sich doch zu dieser Behauptung einmal äußern (s. auch mein einleitendes Beispiel mit der Lumbalgie).

    Zitat


    Probleme ergeben sich nur, weil die DRG-Diagnosen derzeit aus dem §301-Datensatz abgeleitet werden.

    Die Datensatzstruktur ist m. E. unnötig kompliziert und nicht DRG-geeignet.

    Mit freundlichen Grüßen

    B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Lieber Herr Scholz,

    ich glaube Sie haben auch künftig recht mit Ihrer Vermutung, das der MDK immer recht hat. Bzw. die Kassen mit dem was Sie aus einem MDK-Gutachten meinen, ableiten zu können! In viel zu vielen Fällen schreiben nämlich die Leistungserbringer die eigentlich zustehende Vergütung ab und scheuen aus Kosten- und Aufwandsgründen die sozialgerichtliche Auseinandersetzung. Hier macht sich eine gewisse Resignation breit, die die Kostenträger schamlos ausnutzen. Auch unter DRG-Bedingungen sehe ich hier kein Licht am Ende des Tunnels.;(
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Zitat


    Was ist eine "reine" Aufnahmediagnose? Was sind "Behandlungs"-diagnosen?

    Es geht um die Klassifizierung einer Diagnose im jeweiligen KIS, um dessen Status zu kennzeichnen. Jedes System hat da seine eigene Nomenklatur. "Problem" ist ja der Dualismus medizinische Doku/Abrechnungsdokumentation. Dazu ist - glaube ich - schon ein Minimum an "Statusinformation" zu jeder Diagnose nötig:

    Für mich ist die Aufnahmediagnose die Arbeitshypothese. Erweist sie sich als wahr, so wird sie entweder zur Haupt- oder einer Nebendiagnose. Eine "reine" (=im Verlauf verworfene) AD würde somit im Entlassungsdatensatz nicht mehr vonnöten sein. Die Kassen werden aber sicher weiter auf der frühen Übermittlung der AD für ihre verweildauergesteuerten Postwurfsendungen bestehen.
    Eine Behandlungsdiagnose ist jede Diagnose, die im DRG-System Ressourcen verbraucht.
    Daneben sollte es noch Nicht-Behandlungsdiagnosen geben, die man aus medizinischen Gründen dokumentiert, ohne daß ein Ressourcenverbrauch vorliegt.

    Alles andere kann aus meiner Sicht entrümpelt werden. Ich rechne damit frühestens am Ende der Konvergenzphase.

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln


  • Sie haben ja so recht. Aber wie steht es denn dann um die einheitliche Kodierung und die Vergleichbarkeit von Daten?

    Ihre alternativen Diagnosearten sollten m. E. an ihrem jeweiligen Schlüssel erkennbar gemacht werden, z. B. Arbeitshypothese = Verdachtsdiagnose mit dem noch bekannten Zusatz Verdacht auf, also "V". Neuer Zusatz "N" für Nicht-Behandlungsdiagnosen, etc., aber bitte nicht endlos, also wohl doch nicht etc.

    Ausschluß von halte ich für überflüssig, Zustand nach geht eigentlich in "N" bzw. "ohne Zusatz" (wenn behandlungsrelevant) auf.

    Es bleiben "V" und "N".

    **** Dann hätten wir wieder "nur" "Diagnosen" und jeder wüßte, was gemeint ist. ****

    Und sowas gehört m. E. schon jetzt, und nicht erst nach der Konvergenzphase geregelt.

    MfG
    B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]